Förderbeiträge für die familien- und schulergänzende BetreuungDie neue AHV-Steuerregelung führt beim Kanton zu höheren Steuereinnahmen, welche gezielt der familien- und schulergänzenden Betreuung zugutekommen sollen. So hat der Gemeinderat über die Verteilung der daraus hervorgehenden Gemeindebeiträge beschlossen. Am 19. Mai 2019 hat die Schweizer Stimmbevölkerung der AHV-Steuervorlage (STAF) zugestimmt. Die Umsetzung der Vorgaben im Kanton St. Gallen beinhaltet unter anderem, dass die Familienzulagen per 1. Januar 2020 um monatlich Fr. 30.– pro Kind erhöht wurden. Kanton regelt Grundlagen Gezielte Entlastung der Eltern Für die vorgesehene Altersgruppe bieten in Eschenbach drei Institutionen entsprechende Kinderbetreuungsangebote an. Dies sind die Kita Nepomuk und der Tagesfamilienverein Linthgebiet, welche beide von der Gemeinde bereits finanziell unterstützt werden, sowie der Mittagstisch der Oberstufenschule. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass diese drei Institutionen im Verhältnis zur Anzahl betreuter Kinder bei der Verteilung gleichermassen berücksichtigt werden. Die erhaltenen Kantonsbeiträge sollen dabei nicht den Aufwand der Gemeinde mindern, sondern die Kosten der Eltern reduzieren. Datum der Neuigkeit 14. Feb. 2021
|