Bepflanzungen zurückschneidenVorab herzlichen Dank allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die ihre Anlagen immer vorschriftsgemäss unter Schnitt halten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es notwendig ist, immer wieder alle Grundstückbesitzer und die mit dem Unterhalt beauftragten Hauswarte auf die Vorschriften des Gesetzes über Strassen und Wege aufmerksam zu machen. Unterhalt der Bepflanzung entlang von Strassen und Trottoirs ist Sache der Eigentümer Bäume und Sträucher wachsen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass diese je nach Wachstum mehr als einmal im Jahr zurückzuschneiden sind. Dies gilt auch im Bereich von Strassenbeleuchtungen. Vor allem den Sichtzonenbereichen muss aus Sicherheitsgründen mehr Beachtung geschenkt werden.
Die Gemeindeverwaltung bittet ausdrücklich darum, die Bepflanzungen zu überprüfen, die im Bereich von Trottoirs und Fahrbahnen zu gross/hoch geworden sind. Dies behindert nicht nur Fussgänger und Fahrzeuge, sondern später im Jahr auch den kommunalen Winterdienst sowie Entsorgungs-, Reinigungs- und Rettungsdienste in ihrer Arbeit.
Unterhalt entlang von Strassen Datum der Neuigkeit 19. Aug. 2020
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