Begehren für den NetzausbauEine im Jahr 2011 abgeschlossene Vereinbarung der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten (VSGP) mit den Telekommunikationsanbietern verpflichtet die Betreiber dazu, die jeweilige Standortgemeinde anzufragen, bevor Projekte für Neu-, Aus- oder Umbauten geplant werden. Dies ermöglicht eine koordinierte Standortevaluation und unterstützt die Schaffung von verträglichen Lösungen. Aktuell liegt ein gemeinsames Vorhaben der Swisscom (Schweiz) AG und der Sunrise Communications AG vor. Die Swisscom möchte die Kapazität am Standort Oberegg durch einen Umbau erhöhen und plant neue Anlagen in Bürg sowie im Zentrum von Eschenbach. Die Firma Sunrise ist derzeit ebenfalls auf der Suche nach zentralen Standorten in Eschenbach, Ermenswil und St. Gallenkappel. Baureglement setzt Schranken Eine umfassendere Beurteilung soll erst stattfinden, wenn konkrete Standorte bestimmt sind. Die rechtliche Beurteilung im Fall eines konkreten Vorhabens bleibt vorbehalten. Für allfällige Bauvorhaben ist dereinst ein reguläres Baubewilligungsverfahren durchzuführen, unter Berücksichtigung der Bundesverordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV). Datum der Neuigkeit 13. Sept. 2020
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