Arche wird zur «Wohngemeinschaft»Seit der Umnutzung des ehemaligen Kindergartens als Flüchtlingsunterkunft wird das Zentrum auf der Zivilschutzanlage beim Dorftreff Eschenbach «Asylantenheim Arche» genannt. Diese Bezeichnung wurde nun aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung korrigiert. Im vergangenen März trat das revidierte Asylgesetz in Kraft. Seither verbleiben die Asylsuchenden bis zum Aufnahmeentscheid in Bundes- oder Kantonszentren. Den Gemeinden werden Flüchtlinge erst zugewiesen, wenn diese ein Bleiberecht haben und faktisch nicht mehr asylsuchend sind. Der Name der Unterkunft entspricht somit nicht mehr dem tatsächlichen Zweck und wird daher auf «Wohngemeinschaft Arche» angepasst. Asylsuchende sind in ein anderes Land eingereist und stellen ein Gesuch um Anerkennung als Flüchtling. Bis ihnen dieser Status formell zugesprochen wird, sind sie keine anerkannten Flüchtlinge. Sie stehen unter dem Schutz der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die besagt: «Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen.» Datum der Neuigkeit 15. Sept. 2020
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