Abwasser von Schwimmbädern richtig entsorgenDer Sommer ist – zumindest meteorologisch – vorbei und damit ist auch die Badesaison in öffentlichen und privaten Freibädern mehrheitlich zu Ende. Wer sein Schwimmbadwasser nicht mit Chemikalien überwintert, sondern das Wasser ablässt, hat die folgenden Richtlinien des Amts für Umwelt (AFU) zu beachten. Wenn mit Chemikalien verschmutztes Schwimmbadwasser in ein Gewässer gelangt, so kann das zu Gewässerverschmutzungen und erheblichen Folgen für Fische und andere Wasserlebewesen führen. Solche Gewässerverunreinigungen treten oft beim Entleeren von privaten Bassins mit zu hohem Chlorgehalt oder anderen Chemikalien auf. Deshalb empfiehlt es sich, das Wasser kontrolliert abzulassen. Wasser kontrolliert ablassen Anders verhält es sich, wenn das Abwasser aus dem Becken direkt oder über eine Regenabwasserkanalisation in ein Gewässer eingeleitet wird. Nach der Gewässerschutzverordnung gilt für die Einleitung von Schwimmbadabwässern in ein Gewässer ein Grenzwert von max. 0.05 mg/l Aktivchlor. Dieser Wert kann nur eingehalten werden, wenn chlorhaltiges Abwasser vor der Einleitung in ein Gewässer über einen Aktivkohlefilter geführt oder das Beckenwasser über mehrere Tage stehen gelassen wird, bis das Aktivchlor abgebaut ist. Vorgehen bei der Entleerung Empfehlung Datum der Neuigkeit 16. Sept. 2020
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