Schutzzonenreglement Quellwasserfassungen Chrinnen und Bannholz-TannDas Schutzzonenreglement der Bannholzquellen wurde in der ehemaligen Gemeinde Goldingen per 2012 verabschiedet, erlangte jedoch durch drei Einsprachen vor der Gemeindevereinigung keine Rechtsgültigkeit. Seither hat die Wasserversorgungskommission der vereinigten Gemeinde ein Schutzzonenreglement für das ganze Gebiet Gibel–Bannholz–Tann erarbeitet. Dieses wurde vom zuständigen kantonalen Amt bereits mit positivem Resultat vorgeprüft und kann somit öffentlich aufgelegt werden. Die entsprechende Anzeige finden Sie auf Seite 19 dieser Ausgabe. Nach erfolgter Auflage und Erledigung allfälliger Einsprachen und Rekurse erfolgt die abschliessende Genehmigung und Inkraftsetzung durch den Kanton. Dokument Amtliche_Publikation_Schutzzonenplaene_und_Schutzzonenreglemente_Quellwasserfassungen_Chrinnen_und_Bannholz-Tann.pdf (pdf, 1327.9 kB) Datum der Neuigkeit 30. Okt. 2020
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