Öffentliche Planauflage - Plangenehmigsverfahren für StarkstromanlageProjekt: L-0231497.1:
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Vadianstrasse 50, 9001 St. Gallen das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht. Die Gesuchsunterlagen werden vom 8. Dezember 2020 bis zum 22. Januar 2021 in der Gemeindekanzlei Eschenbach, Büro 16, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Ist aufgrund der geltenden COVID-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch). Eidgenössisches Starkstrominspektorat ![]() Öffentliche Planauflage Datum der Neuigkeit 7. Dez. 2020
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