Amtsdauer 2021-2024: Leitbild gibt Richtung für Entwicklung vor

9. April 2021
Seit drei Monaten hat der neu gewählte Gemeinderat das Steuer in der Hand. Basis für seine Arbeit und die zukünftige Entwicklung der Gemeinde bildet das Leitbild, welches durch den neuen Rat überprüft und wo nötig angepasst wurde. Auf dieser Grundlage konnten die Legislaturziele festgelegt und das Arbeitsprogramm für das laufende Jahr konkretisiert werden.

Nachdem sich die neuen Ratsmitglieder inzwischen in die vielfältigen Themenbereiche einarbeiten konnten, ist der Zeitpunkt gekommen, um sich intensiv mit den bedeutenden Grundlagen der Ratstätigkeit zu befassen und Leitbild, Legislaturziele sowie Arbeitsprogramm neu zu beschliessen.


Leitbild
Das Leitbild zeigt als langfristige Strategie die übergeordneten Entwicklungsziele der Gemeinde auf. Es umfasst zehn Leitsätze sowie entsprechende Ziele und Massnahmen zu den jeweiligen Themenbereichen.

Im Sinne einer nachhaltigen Ausrichtung hat der Gemeinderat das bestehende Leitbild aus dem Jahr 2013 weitgehend übernommen. Damit setzt er sich für eine konsequente Weiterverfolgung der gesteckten Ziele ein. Punktuell wurden jedoch auch Aktualisierungen vorgenommen und neue Sichtweisen aufgegriffen.

Eschenbach soll sich auch in Zukunft durch eine hohe Wohn- und Lebensqualität mit einem aktiven und vielseitigen Dorfleben auszeichnen. Diese Stärke möchte der Gemeinderat weiter ausbauen und dabei am Slogan «Landluft in Stadtnähe» festhalten.

Zudem hat sich der Gemeinderat intensiv mit der Positionierung von Eschenbach in der Region befasst. Er möchte sich übergeordnet dafür einsetzen, dass die Gemeinde ihre tragende Rolle, etwa in den Bereichen Gewerbe, Tourismus und Freizeit, weiter ausbauen und sich selbstbewusst, eigenständig und fortschrittlich positionieren kann.

Weitere Schwerpunktthemen bilden die bewusste Siedlungsentwicklung und ein nachhaltiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen.


Legislaturziele
Auf Basis des Leitbilds legt der Gemeinderat jeweils zu Beginn der neuen Amtsdauer die Legislaturziele für die kommenden vier Jahre fest. Diese prägen die mittelfristige Gestaltung und Entwicklung der Gemeinde und helfen bei der Steuerung in den verschiedenen Themenbereichen. Die Massnahmen sollen jedoch auch langfristig wirken.

So wurden die Legislaturziele der vorangehenden Amtsdauer 2017-2020 als Grundlage herangezogen und deren Erreichung überprüft. Massnahmen, die inzwischen abgeschlossen sind, konnten aus den Legislaturzielen entlassen werden. Aufgaben, die noch nicht vollständig realisiert wurden, werden weiterverfolgt und neue Ideen wurden aufgenommen.

Ein Schwerpunkt bildet die Ortsplanung sowie die Schutzplanung, welche in der laufenden Amtszeit weiter vorangetrieben und zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden sollen. Ebenfalls stehen die Verbesserung der Verkehrssituation im Zuge der Dorfkerngestaltung und die Entwicklung zusätzlicher Visionen bezüglich der Gestaltung des öffentlichen Raums auf der Agenda. Ein weiteres Ziel ist der Ausbau des ÖV-Angebots. Zudem soll die Zusammengehörigkeit der Ortsteile soll weiter gestärkt werden.

Durch einen haushälterischen Umgang mit den finanziellen Mitteln soll der Steuerfuss auf dem aktuellen Niveau gehalten werden. Im Bereich Wirtschaft soll die Entwicklung der Industrie Neuhaus begleitet und die Interessensabwägung zu den verschiedenen Kiesabbau- und Deponievorhaben koordiniert werden. 

Weitere Ziele umfassen die Entwicklung der Schule sowie die Überarbeitung und Umsetzung der Altersstrategie mit der vorgesehenen Erweiterung des Standorts Mürtschen und den geplanten Alterswohnungen am Standort Berg. Das Energiestadt-Label soll weiter gestärkt und der Weg für eine CO2-neutrale Zukunft geebnet werden.


Arbeitsprogramm
Um die Legislaturziele fokussiert zu verfolgen, wird ein jährliches Arbeitsprogramm mit kon-kreten Vorhaben und Teilschritten erarbeitet. Im Arbeitsprogram werden sowohl die laufenden, im Jahr 2021 fortzuführenden Vorhaben aufgelistet, sowie die in diesem Jahr zusätzlich in Angriff zu nehmenden Projekte definiert. Der Fokus liegt dabei auf der Festlegung von messbaren Zielvorgaben.

Bei der diesjährigen Planung hatte sich der Gemeinderat an dem im Budget vorgegebenen Kreditrahmen zu orientieren. Budgetrelevante neue Vorhaben fliessen in die Finanzplanung ein und können frühestens im Programm 2022 verankert werden.

Innerhalb dieser Leitplanken wurden die vorgesehenen Projekte aufdatiert, teilweise ersetzt und wo nötig formal angepasst. Neu aufgenommen wurden etwa die Standortsuche für ein neues Gemeindehaus, die Prüfung zusätzlicher Quellschutzzonen, die Überarbeitung des Abfall- und Entsorgungskonzepts und die laufende Umsetzung der strukturellen Bewegungs-förderung. Entfernt wurde das seit vielen Jahren nicht weiterverfolgte Vitaparcours-Projekt.

All diese Planungsinstrumente finden Sie unter Publikationen