Neues amtliches PublikationsorganAb dem 1. Juni 2019 ist das «Eschenbach aktuell» nicht mehr amtliches Publikation der Gemeinde Eschenbach. Der Kanton eröffnet eine neue Internet-Plattform, welche für alle St. Galler Gemeinden als amtliches Publikationsorgan dienen soll. Der Kantonsrat verabschiedete in der Junisession 2018 das neue Publikationsgesetz. Darin wird insbesondere der Primatwechsel von der Rechtsverbindlichkeit der gedruckten Ausgabe der amtlichen Publikationen hin zur Rechtsverbindlichkeit der in elektronischer Form über das Internet veröffentlichten Ausgabe vollzogen. Das neue Publikationsgesetz ermöglicht es aber auch, amtliche Publikationen der Gemeinden ebenfalls rechtsverbindlich im Internet zu veröffentlichen. Die amtlichen Publikationen der Gemeinden können dann auf derselben Plattform wie das kantonale Amtsblatt veröffentlicht werden. Dies erleichtert den Zugang zu den amtlichen Publikationen von Kanton und Gemeinden erheblich. Der Artikel 5 im Gemeindegesetz wurde im Rahmen des neuen Publikationsgesetzes entsprechend revidiert, damit eine ausschliessliche elektronische Publikation möglich ist. Vereinheitlichung angestrebt «Eschenbach aktuell» ab 1. Juni 2019 nicht mehr amtlich Entwicklung zur elektronischen Publikation Bei den Bauvorhaben wird es sich in Zukunft im ordentlichen Verfahren weiterhin so verhalten, dass Anstösser (Grundeigentümer innerhalb von 30 Metern) gestützt auf Art. 139 Abs. 2 Bst. b mit eingeschriebenem Brief eine persönliche Bauanzeige erhalten. Somit erfährt nur die nicht direkt betroffene Bevölkerung allenfalls nichts mehr von einem Bauvorhaben, wenn die Bauanzeige nicht mehr im Mitteilungsblatt abgedruckt wird und sie nicht die elektronische Publikationsplattform nutzt. Bis zum Inkrafttreten des Planungs- und Baugesetzes (PBG) am 1. Oktober 2017 mussten die Bauanzeigen nicht im amtlichen Publikationsorgan publiziert werden. Das alte Baugesetz verlangte lediglich persönliche Bauanzeigen und den öffentlichen Anschlag. Der Verzicht auf die Publikation der Baugesuche im Mitteilungsblatt lässt sich daher gut verkraften. Die erteilten Baubewilligungen hingegen werden nach wie vor im Mitteilungsblatt publiziert. Der Gemeinderat stimmte der Ernennung der elektronischen Publikationsplattform des Kantons St. Gallen zum amtlichen Publikationsorgan der Politischen Gemeinde Eschenbach anstelle des Mitteilungsblatts «Eschenbach aktuell» zu. Die Umstellung nach dem neuen Publikationsgesetz des Kantons St. Gallen erfolgt ab 1. Juni 2019. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Bezeichnung des Gemeindemitteilungsblatts «Eschenbach aktuell» als amtliches Publikationsorgan aufgehoben. Die Rechtssammlung der Gemeinde wird ebenfalls ab 1. Juni 2019 elektronisch auf der Publikationsplattform gemäss kantonalem Publikationsgesetz veröffentlicht. Seit der Gemeindevereinigung per 1. Januar 2013 ist das eigene Mitteilungsblatt «Eschenbach aktuell» das amtliche Publikationsorgan der Politischen Gemeinde Eschenbach. Es erscheint in der Regel alle drei Wochen und wird allen Haushaltungen in der Gemeinde zugestellt. Datum der Neuigkeit 12. März 2019
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