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Gemeindevereinigung Eschenbach-Goldingen-St. Gallenkappel


Häufigste Fragen - Antworten

Was ist der Sinn einer Gemeindevereinigung?

Die Ziele einer Gemeindevereinigung sind in erster Linie die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und die Stärkung der Wirksamkeit in der Leistungserbringung.
In zahlreichen Bereichen arbeiten die Gemeinden Eschenbach, Goldingen und St. Gallenkappel heute schon eng zusammen. Eine Vereinigung würde den nächsten, konsequentesten Schritt dieser Zusammenarbeit darstellen und neue Synergien erschliessen.

Wer wird von der Vereinigung profitieren?

Alle drei Gemeinden werden nachhaltige finanzielle Vorteile erzielen, die sich in markant tieferen Steuern auswirken. Zudem wirde die neue Gemeinde leistungsfähiger werden. So könnten sich beispielsweise die einzelnen Gemeinden vielleicht etwas nicht leisten, was die vereinigte Gemeinde sich leisten kann. Als grössere Gemeinde wird man überdies auch eine bedeutendere Stellung in der Region und im Kanton einnehmen.
Von der Strukturbereinigung wirde aber auch der Kanton St. Gallen profitieren. Deshalb hat er die Pflicht zur Zusammenarbeit unter den Gemeinden sowie die Aufgabe zur Förderung von Gemeindevereinigungen in der Kantonsverfassung (Art. 96 ff.) verankert und gewährt namhafte Vereinigungsbeiträge.

Wie hoch wird der künftige Steuerfuss sein?

Mit der Gemeindevereinigung soll der Steuerfuss für alle drei beteiligten Gemeinden günstiger werden, und zwar nachhaltig. Die Räte der drei Gemeinden sind der Überzeugung, dass dieses Ziel realistisch ist und erreicht werden wird. Zu diesem Schluss ist auch das Amt für Gemeinden aufgrund seiner Berechnungen gekommen. Die vereinigte Gemeinde wird unter Einsatz der Förderbeiträge und unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen künftig einen Steuerfuss von 127 Prozent erheben können. Er liegt damit deutlich unter den bisherigen Steuerfüssen aller drei Gemeinden, die sich im Jahr 2010 zwischen 145 und 162 Prozent bewegten.
Die Organisation der Gemeinde wird so festgelegt, dass die generellen Ziele eines Vereinigungsprozesses - Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit, Verbesserung der Wirksamkeit in der Leistungserbringung - möglichst umfassend erreicht werden.
Bei der Berechnung des künftigen Steuerfusses wurden die durch die Vereinigung frei werdenden Synergien abgeschätzt, die Minderausgaben und Mehreinnahmen festgehalten und die Auswirkungen der Staatsbeiträge mitberücksichtigt.
Nicht vorhergesagt werden können allfällige Auswirkungen durch nicht beeinflussbare Faktoren wie die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und Gesetzesänderungen.

Mit welchen Beiträgen kann man vom Kanton rechnen?

Der Kanton sieht grundsätzlich vier Arten von möglichen Beiträgen an ein Gemeindevereinigungsprojekt vor: Entschuldungsbeitrag, Startbeitrag, Beiträge an fusionsbedingten Mehraufwand und Projektbeiträge. Auf welche dieser Beitragsarten Anspruch besteht und wie hoch die Beiträge sind, wird durch den Kanton anhand der im Verlauf des Vereinigungsprozesses ermittelten Zahlen festgelegt.
Im Juni 2011 hat die Regierung des Kantons St. Gallen entschieden, für die Vereinigung der Gemeinden Eschenbach, Goldingen und St. Gallenkappel Förderbeiträge in der Höhe von 5,46 Millionen Franken in Aussicht zu stellen. Diese Beiträge sind vom Kantonsrat im November 2011 genehmigt worden.
Zusammen mit den bereits bei der Vereinigung der Schulgemeinden ausgerichteten Beiträgen fliessen den beteiligten Gemeinden total rund 7,8 Millionen Franken zu. Dies entspricht ziemlich genau der Höhe der kantonalen Förderbeiträge an die Gemeinde- und Schulvereinigung Gommiswald-Ernetschwil-Rieden.
Die Kantonsbeiträge von 5,46 Mio. Franken setzen sich wie folgt zusammen:
  1. Entschuldungsbeitrag für die Politische Gemeinde Goldingen Fr. 1'838'200.--
  2. Beitrag an vereinigungsbedingten Mehraufwand Fr. 1'283'000.--
  3. Startbeitrag Fr. 2'340'900.--
Die Berechnungen des Kantons haben ergeben, dass die vereinigte Gemeinde Eschenbach unter Einsatz der Förderbeiträge und unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen künftig einen Steuerfuss von attraktiven 127 Prozent (!) erheben kann. Selbst ohne Berücksichtigung der kantonalen Förderbeiträge wird der Steuerfuss bei einer Gemeindevereinigung in der aktuellen Situation tiefer liegen als der Steuerfuss der steuergünstigsten Gemeinde. Dieses Steuersenkungspotenzial bleibt auch bestehen, wenn die Gemeinden ihre Steuerfüsse in der Zwischenzeit senken sollten.


Was ist ein Entschuldungsbeitrag?

Der Entschuldungsbeitrag dient zur Senkung der Amortisations- und Zinslasten der neuen Gemeinde. Er richtet sich nach der Steuerkraft und der Vermögenslage und berücksichtigt bei gleichzeitiger Bildung einer Einheitsgemeinde auch die Vermögenslage der Schulgemeinde. Er ist dann erhältlich, wenn die Verschuldung einer Gemeinde über dem kantonalen Durchschnitt liegt. Der Entschuldungsbeitrag ist ausschliesslich für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen zu verwenden.

Was ist ein Startbeitrag?

Mit dem Startbeitrag gleicht der Kanton in der Regel in den ersten 5 Jahren die Differenz des Steuerfusses in der Anfangsphase bis zum als realistisch betrachteten Steuerfuss der neuen Gemeinde aus. Sinn und Zweck des Startbeitrags ist es, der vereinigten Gemeinde in dieser Zeit die Möglichkeit zu bieten, die vereinbarten Ziele zur Erfüllung einer besseren Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit in der Aufgabenerfüllung zu erreichen. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist muss die neue Gemeinde ihren Haushalt mit dem definierten Steuerfuss finanzieren. Der Startbeitrag ist somit für Steuerfussreduktionen und zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen zu verwenden.

Was sind Beiträge an fusionsbedingten Mehraufwand?

An den unmittelbar aus dem Vereinigungsprojekt entstehenden, fusionsbedingten Mehraufwand richtet der Kanton Beiträge in der Höhe von max. 50 % aus. Anrechenbar ist insbesondere der Aufwand für Anpassungen der Infrastruktur (bis hin zu Briefköpfen aufgrund geänderter Logos oder Zusammenführungen von IT-Applikationen) sowie für allenfalls notwendige Sozialmassnahmen.

Was sind Projektbeiträge?

Einen Beitrag von 50 % leistet der Kanton an die Projektkosten der Gemeindevereinigung. Anrechenbar sind dabei insbesondere Kosten für eine externe Projektleitung, zusätzliche Sitzungsgelder, ausserordentlichen Aufwand des Personals und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Vereinigungsprojekt.

Wann konnte und kann die Bürgerschaft über die Vereinigung entscheiden?

Mit dem positiven Entscheid in der Grundsatzabstimmung an den Bürgerversammlungen vom 8. April 2010 haben die Bürgerschaften der Gemeinden Eschenbach, Goldingen und St. Gallenkappel "nur" den Gemeinderäten den Auftrag erteilt, eine Gemeindevereinigung vertieft zu prüfen und eine entsprechende Abstimmungsvorlage (Vereinigungsbeschluss) auf Herbst 2011 auszuarbeiten. Am 11. September 2011 fand die entscheidende Beschlussfassung über die Vereinigung in Form einer Urnenabstimmung statt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aller drei Politischen Gemeinden und jene der Schulgemeinde ESGO sprachen sich mit klaren Mehrheiten (Ja-Stimmen-Anteile zwischen 64 und 70 %) für die Gemeindevereinigung aus.
Am 26. März 2012 findet die konstituierende Bürgerversammlung zur Genehmigung der Gemeindeordnung statt. Am 17. Juni 2012 werden die Mitglieder des Gemeinderats und des Schulrats, der Gemeindepräsident, der Schulpräsident und die GPK gewählt (1. Wahlgang). Ein allfälliger 2. Wahlgang ist auf den 12. August 2012 terminiert. Im Herbst 2012 wird dann noch eine weitere Bürgerversammlung zur Genehmigung des ersten Voranschlags und des Steuerfusses der neuen Gemeinde stattfinden.

Weshalb ist der Zeitpunkt für den Start der vereinigten Gemeinde auf den 1.1.2013 angesetzt worden?

Die aktuelle Amtsdauer läuft noch bis 31. Dezember 2012. Am 1. Januar 2013 beginnt eine neue vierjährige Amtsdauer. Für die Gemeindepräsidenten von Goldingen und St. Gallenkappel handelt es sich gegenwärtig um ihre letzte volle Amtsdauer, da sie vor der Pensionierung stehen.

Weshalb vereinigen sich gerade Eschenbach, Goldingen und St. Gallenkappel? Warum werden nicht weitere Gemeinden einbezogen?

Die drei Gemeinden sind historisch, geografisch und gesellschaftlich eng verbunden. Schon im Jahr 1950 wurde die Oberstufenschulgemeinde über das Gebiet von Eschenbach, Goldingen und St. Gallenkappel gebildet. Inzwischen haben sich die Oberstufenschulgemeinde und die drei separaten Primarschulgemeinden dieser Orte per 1.1.2009 zu einer einzigen Schulgemeinde vereinigt.
Angesichts der bekannt ablehnenden Haltung von Rapperswil-Jona für eine weitere Expansion und der relativ geringen Bezugspunkte zu anderen Gemeinden wie Schmerikon oder Uznach und Ernetschwil oder Gommiswald wurde auf den Einbezug weiterer Gemeinden verzichtet.

Wird die Schulgemeinde auch mit einbezogen, d. h. eine Einheitsgemeinde realisiert?

Der Schulrat der Schulgemeinde Eschenbach-St. Gallenkappel-Goldingen (ESGO) und der Projektrat der Gemeindevereinigung hatten sich getrennt voneinander mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Gemeindevereinigung auch die Schulgemeinde einschliessen soll oder ob nur die politischen Gemeinden vereinigt und die Schulgemeinde weiterhin separat geführt werden sollen. Im Vorfeld wurden zwischen diesen Korporationen Gespräche geführt, Abklärungen getroffen und Erfahrungsberichte von bestehenden Einheitsgemeinden eingeholt. Dabei war auch zu klären, in welcher Form das Schulwesen im Fall einer Inkorporation geführt werden sollte.
Zuerst fasste der Schulrat in dieser Angelegenheit Beschluss. Er sprach sich einstimmig für eine Vereinigung mit den politischen Gemeinden Eschenbach, Goldingen und St. Gallenkappel zu einer Einheitsgemeinde aus. Er hielt fest, dass die Schulvereinigung nach seinen Vorstellungen verlaufen ist und die Zusammenlegung sowohl aus organisatorischer wie auch aus administrativer Sicht einen Erfolg darstellt, auch wenn die Strukturbereinigung innerhalb der Schuleinheiten nach wie vor im Gang ist. Auch wenn für die ESGO-Schulen keine zwingende Notwendigkeit besteht, die heutige Eigenständigkeit aufzugeben, so erachtet der Schulrat die Inkorporation der Schulen in die neu zu bildende Einheitsgemeinde als richtig und zukunftsweisend. Vor allem ist der Schulrat überzeugt, dass der wichtigste Standortvorteil einer jeden Gemeinde, nämlich eine qualitativ gut funktionierende Schule, durch den Zusammenschluss mit der politischen Gemeinde auch den gebührenden Rückhalt auf politischer Ebene erfahren wird.
Die schulrätliche Zustimmung zur Einheitsgemeinde wurde an die Bedingung geknüpft, dass der Schulrat innerhalb der Einheitsgemeinde einstweilen nach wie vor durch das Volk zu wählen sei. Der Schulpräsident wäre Mitglied des Gemeinderats und gleichzeitig Präsident der Schulbehörde. Für den Schulrat wäre es im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der schulrätlichen Aufgaben - z. B. Wegfall des Liegenschaftsunterhalts etc. - denkbar, dass die Schulbehörde zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls von heute 7 auf 5 Mitglieder reduziert werden könnte. Zum Start der Vereinigung soll der Schulrat aber 7 Mitglieder umfassen. Der Schulrat möchte sodann bei der Ausgestaltung der neuen Gemeindeordnung respektive bei der künftigen Aufgabenteilung zwischen Schul- und Gemeinderat mitgestalten und mitentscheiden können.
Der Projektrat hat seinerseits an der Sitzung vom 13. Dezember 2010 ebenfalls einstimmig den Beschluss gefasst, die Bildung einer Einheitsgemeinde mit Inkorporation der Schulgemeinde anzustreben. Die Auflistung der Vor- und Nachteile spricht für die Einheitsgemeinde:

Vorteile:
+ Ganzheitliche Politik + Strategie
+ Bessere Möglichkeiten in Finanzpolitik und Finanzplanung
+ Konzentration der Schule auf das Kerngeschäft
+ Schule wird vom Gemeinderat getragen
+ Verwaltung als Dienstleistungszentrum
+ Weniger Doppelspurigkeiten, besserer Informationsaustausch
+ Spar- und Synergieeffekte
+ Optimierung der Ressourcen
+ Nur eine Bürgerversammlung
+ Mitbestimmung bei Raum-, Zonen- und Verkehrsplanung (z.B. Nutzung von Liegenschaften, Landreserven, sichere Schulwege, öV-Angebot, Schulbus)

Nachteile:
  • Verlust von Kompetenzen
  • Schule wird geschwächt im Handeln
  • 1 Gemeinderatsmitglied ist für die Schule absorbiert
  • Doppelbelastung Schulpräsident
  • Erhöhung der Anzahl Gemeinderatsmitglieder
  • Bürgernähe personen- und nicht systembedingt

Der Inkorporation der Schulgemeinde und damit der Bildung einer Einheitsgemeinde ist von der Bürgerschaft der Schulgemeinde Eschenbach-St. Gallenkappel-Goldingen an der Urnenabstimmung vom 11. September 2011 zugestimmt worden. Die Bürgerschaft der neuen, vereinigten Gemeinde Eschenbach hat ihrerseits die Inkorporationsvereinbarung stillschweigend via fakultatives Referendum im November/Dezember 2011 genehmigt. Damit wird die Einheitsgemeinde am 1. Januar 2013 Tatsache.

Geht mit einer Vereinigung meine Heimat verloren? Was passiert mit den Ortsnamen?

Das sehr subjektive Gefühl des "Heimatverlusts" kann sicherlich nicht vollständig ausgeräumt werden. An der "Geografie" der beteiligten Gemeinden ändert sich aber nichts. Die Orts- und Flurnamen bleiben erhalten. Ebenso bleiben die Wurzeln der eigenen Heimat bestehen. Vereine und Organisationen können ihre Namen selbstverständlich beibehalten und auch die Adressbezeichnungen (PLZ/Ort) ändern sich nicht.

Werde ich mich mit der neuen Gemeinde identifizieren können?

Durch eine Gemeindevereinigung wird die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Dorf keineswegs beeinträchtigt. Die bisherigen Dorfgemeinschaften mit ihren spezifischen Besonderheiten (Vereine, kulturelle Anlässe, Veranstaltungen, Quartiere usw.) bleiben bestehen. Ein Goldiger bleibt ein Goldiger, eine Chapplerin bleibt eine Chapplerin und ein Eschenbacher bleibt ein Eschenbacher. Dasselbe gilt natürlich auch für die Hintergoldiger, Oberhölzler, Rüeterswiler, Waldner, Bürgner, Diembergler, Ermenswiler, Lütschbächler und Neuhüsler beiderlei Geschlechts. Das jeweilige Dorf- und Vereinsleben soll unbedingt erhalten bleiben.

Besteht nicht die Gefahr, dass Goldingen und St. Gallenkappel in der vereinigten Gemeinde nichts mehr zu sagen haben und ihre Anliegen nicht berücksichtigt werden?

Jede der drei Gemeinden besteht heute schon aus mehreren Dörfern oder Fraktionen. Zur Gemeinde St. Gallenkappel gehören auch die Dörfer Rüeterswil und Walde sowie der Weiler Betzikon. Die Gemeinde Goldingen setzt sich aus den Ortsteilen Goldingen (inkl. Egligen) und Hintergoldingen sowie aus den Weilern Echeltschwil, Enetbach, Gibel und Oberholz zusammen. Besonders ausgeprägt ist diese Situation in der Gemeinde Eschenbach, wo das Dorf Eschenbach (inkl. Fätzikon) von den fünf stattlichen Ortsteilen Bürg, Diemberg, Ermenswil, Lütschbach und Neuhaus umringt ist.
Innerhalb der bestehenden Gemeinden funktioniert die Solidarität bei Anliegen und Vorhaben für die einzelnen Ortsteile gut. Es gibt deshalb keinen Grund zur Annahme, dies wäre bei einer vereinigten Gemeinde anders.

Wird durch eine Gemeindevereinigung mein Mitspracherecht beschnitten?

An der Mitsprache der Bürgerschaft ändert sich durch eine Gemeindevereinigung wenig. Selbstverständlich umfasst die neue Gemeinde ein grösseres geografisches Gebiet und somit auch eine zahlenmässig grössere Bürgerschaft. Der einzelne Bürger, die einzelne Bürgerin kann auch in der neuen Struktur sämtliche ihm bzw. ihr bisher zustehenden Rechte weiter beanspruchen. Für die Einreichung von Referenden und Initiativen verändert sich die Ausgangslage je nach Regelung in der neuen Gemeindeordnung meist nur in Bezug auf die Anzahl benötigter Unterschriften - ein rein mathematischer Aspekt. In Abstimmungen wird so die entsprechende Anzahl Stimmberechtigte von allen beteiligten bisherigen Gemeinden einfach kumuliert.

Kann die Vertretung der einzelnen Ortschaften der vereinigten Gemeinde z. B. in Form einer Quote geregelt werden?

Aufgrund der bestehenden Gesetze ist es nicht möglich, einem bestimmten Teil der Bürgerschaft den Einsitz im Gemeinderat zu garantieren. Die Wahlen sind daher völlig offen und neutral. Gewählt werden sollen schliesslich aber auch die bestgeeigneten Personen, unabhängig von ihrem aktuellen Domizil innerhalb der Gemeinde. Es ist ehrenvolle Aufgabe der Bevölkerung und der Parteien, diese Personen zu mobilisieren und zur Wahl vorzuschlagen. Wie sich am Beispiel der vereinigten Schulgemeinde ESGO zeigt, sind Goldingen und St. Gallenkappel im Schulrat bestens vertreten, obwohl die Stimmbürgerschaft von Eschenbach in der Überzahl ist.

Geht eine Vereinigung auf Kosten der Bürgernähe?

Eine Gemeindevereinigung hat in der Regel die Zusammenführung der Verwaltung an einem Standort zur Folge. Die daraus für die übrigen Gemeindeteile entstehenden geografischen Nachteile werden dadurch kompensiert, dass die Aufgaben meist noch professioneller gemeistert und die Stellvertretungen bei Abwesenheiten lückenlos und oft kompetenter gewährleistet werden. Zahlreiche Geschäfte können heute zudem auf dem elektronischen Weg via Internet erledigt werden.
Eine zentrale Verwaltung hat sodann für die Bevölkerung den Vorteil, bei Bedarf mehrere Geschäfte am gleichen Ort erledigen zu können. Bei einer dezentralen Lösung wäre es für die Kunden schwieriger, auf Anhieb die richtige Anlaufstelle zu finden.

Erfordert die Gemeindevereinigung zusätzliches Personal oder führt sie zu externen Kosten?

Man hat sich zum Ziel gesetzt, die Abklärungen bis zum Vereinigungsbeschluss und nun auch die Vorbereitungsarbeiten auf den Start der neuen Gemeinde ohne zusätzliches Personal und ohne externe Beratungsbüros vorzunehmen. Bis zum heutigen Stand ist dies dank einem besonderen Effort der Beteiligten (Rats- und Kommissionsmitglieder sowie Gemeindepersonal) gelungen. Der Beizug externer Unterstützung ist nicht vorgesehen.
Kompetent begleitet wird der Vereinigungsprozess durch das Amt für Gemeinden. Als Beirat sowie als Ombudsmann zur Verfügung gestellt hat sich Hans Wigger, ehemaliger tadtschreiber von Rapperswil-Jona, der mit seiner grossen Erfahrung und dem einschlägigen Fachwissen aus dem Fusionsprozess von Rapperswil und Jona wertvolle Inputs und Auskünfte geben kann.

Muss als Folge der Vereinigung Personal entlassen werden?

Die Weiterbeschäftigung des bestehenden Gemeindepersonals ist gewährleistet. Diese Garantie kann deshalb geboten werden, weil die drei Gemeinden ihre Dienstleistungen schon bisher mit sehr schlanken Strukturen und mit vergleichsweise niedrigen Personalbeständen erbringen.

Wo wird nach der Vereinigung der Verwaltungsstandort sein?

Für den geplanten Verwaltungsstandort der vereinigten Gemeinde wurden alle möglichen Varianten geprüft, darunter auch ein kompletter Neubau eines Gemeindehauses, eine (vorläufig) dezentrale Verwaltung mit Weiternutzung aller drei bestehender Gebäude und eine Erweiterung der Mietlösung für die Verwaltungsräumlichkeiten im Zentrum Ebnet Eschenbach. Aus der Abwägung aller Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten resultierte ein einstimmiger Entscheid des Projektrats zugunsten des Standorts Eschenbach und der Mietvariante im Zentrum Ebnet. Den Ausschlag für diese Lösung gaben u. a. folgende Vorteile:

  • Eschenbach ist die grösste von allen mit einbezogenen Ortschaften und verfügt über ein grosses Dienstleistungs- und Infrastrukturangebot.
  • Der Standort Eschenbach liegt zentral und verkehrstechnisch günstig.
  • Im bestehenden Mietvertrag Zentrum Ebnet bestehen Erweiterungsmöglichkeiten durch eine vertraglich gesicherte Option für Räume auf der gleichen Etage.
  • Eine Mietlösung ist rascher verfügbar, flexibler und günstiger als eine Variante mit einem Neubau.
  • Eine dezentrale Verwaltungsführung wäre keine "fertige" Lösung und würde verwaltungstechnisch gewichtige Nachteile beinhalten.
Frei werdende Gebäude können allenfalls einem neuen Zweck zugeführt oder verkauft werden.

Welchen Namen wird die neue Gemeinde tragen?

Der Projektausschuss prüfte zahlreiche verschiedene Namensvorschläge, darunter auch solche, die aus der Bevölkerung stammten. Unter Beizug eines Heraldikers wurden die wesentlichen Grundsätze für die Namensgebung gewissenhaft erörtert. Nach diesen Grundregeln schieden Phantasienamen wie beispielsweise St. Eschengold oder St. Goldbach aus. Auch ein gemeinsamer bedeutender geografischer Name, mit dem sich alle drei heutigen Gemeinden identifizieren könnten, war nicht auszumachen. Bezeichnungen wie "Aabach" oder "Goldingertal" würden wesentliche Teile der neuen Gemeinde nicht einschliessen. Eine Aneinanderreihung der bisherigen Namen fällt sodann bei drei Gemeinden nicht in Betracht.
In rund 90 % aller Fälle, wo sich mehr als zwei Gemeinden zusammengeschlossen haben, erhielt die neue Gemeinde den Namen der grössten bisherigen Gemeinde. Auf Antrag des Projektausschusses sprach sich der Projektrat deshalb fast einstimmig dafür aus, dass die vereinigte Gemeinde den Namen Eschenbach tragen soll. Damit wird der Name der bekanntesten und klar bevölkerungsreichsten Gemeinde übernommen. Ein weiterer wesentlicher Vorteil dieser Namenswahl ist, dass damit der Gemeindename mit dem Verwaltungsstandort übereinstimmt. Für auswärtige Kunden entfällt damit eine aufwendige Suche nach der richtigen Anlaufstelle.

Welches Wappen wird die neue Gemeinde erhalten?

Für das neue Gemeindewappen gingen zahlreiche gute Ideen aus der Bevölkerung ein. Einige davon konnten ernsthaft geprüft und durch den beigezogenen  Heraldiker beurteilt werden - eine schaffte es sogar in die Schlussauswahl. Der Projektrat  hat sich entschieden, der Bevölkerung vier in Frage kommende  Wappen zu unterbreiten. Gewählt wurde schliesslich in allen drei Gemeinden einheitlich und mit grosser Mehrheit eine Variante mit einem Wappen, in dem Elemente aus den Wappen aller drei Gemeinden enthalten sind. Die Vorschläge und das gewählte Wappen sind in den separaten Mitteilungen unter der Rubrik Neuigkeiten sowie in den Ausgaben Nr. 3 und 4 des Informationsblatts "zäme" ersichtlich.

Wie gross wird die neue Gemeinde sein?

Die vereinigte Gemeinde wird rund 8'500 Einwohner und etwa 3'700 Arbeitsplätze haben. Sie wird eine Fläche von knapp 55 km2 aufweisen. Die neue Gemeinde ist einwohnermässig vergleichbar mit Gemeinden wie Mels, Rorschach oder Wattwil und liegt mitten im ersten Viertel des Kantons. Flächenmässig wird sie die siebtgrösste Gemeinde im Kanton und die grösste in der Region See-Gaster sein.

Was geschieht mit dem Bürgerrecht?

Durch die neue Kantonsverfassung wurden per 1. Januar 2003 diejenigen Ortsgemeinden aufgehoben, die keine gemeinnützigen, kulturellen oder anderen Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllten und nicht über Vermögen verfügten. Dies betraf auch die Ortsgemeinden von Eschenbach, Goldingen und St. Gallenkappel, welche heute deshalb nicht mehr existieren. Rechte und Pflichten sind an die jeweilige politische Gemeinde übergegangen.
Weil für das Gemeindebürgerrecht in diesem Fall die politische Gemeinde zuständig ist, wirkt sich die Gemeindevereinigung auch auf die Bürgerrechte aus. Die bisherigen Bürgerrechte werden durch das Bürgerrecht der neuen Gemeinde ersetzt. Die Anpassung des Bürgerrechts in Dokumenten des Zivilstandsamts wird aber jeweils nur dann geschehen, wenn ohnehin ein Registereintrag vorzunehmen ist. Auch die Personenausweise (ID, Pass) werden erst bei einer Erneuerung auf das neue Bürgerrecht ausgestellt. Es müssen also nicht auf einen Schlag alle Ausweisschriften geändert werden.

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