Ständeratswahl, 2. Wahlgang vom 17. November 2019

Informationen

Datum
17. November 2019
Lokalität
Diverse Abstimmunglokale
Kontakt
Thomas Elser, Gemeinderatsschreiber
Beschreibung

Ort und Öffnungszeiten der Abstimmungslokale

  • Eschenbach, Schulhaus Dorf, So., 17.11., 10–11.30 Uhr
  • Bürg, Schulhaus, So., 17.11., 10–11 Uhr
  • Ermenswil, Schulhaus, So., 17.11., 10–11 Uhr
  • Goldingen, neues Schulhaus, So., 17.11., 10–11 Uhr
  • Hintergoldingen, Schulhaus, Sa., 16.11., 19–19.45 Uhr
  • Oberholz, Talstation, So., 17.11., 10–10.45 Uhr
  • St. Gallenkappel, Schulhaus, So., 17.11., 10–11.30 Uhr
  • Walde, Schulhaus, So., 17.11., 9.45–10.30 Uhr

Briefliche Stimmabgabe
a) Legen Sie die/den ausgefüllten Stimmzettel in das beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates, neutrales Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.

b) Unterschreiben Sie die Erklärung auf dem Stimmausweis. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass die Stimmabgabe Ihrem Willen entspricht. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.

c) Das Kuvert mit dem/den Stimmzettel/n sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in das Rücksendekuvert (i.d.R. dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben).

d) Das Kuvert an das Stimmregisterbüro kann
- rechtzeitig für die Postzustellung unfrankiert der Post übergeben,
- bis Urnenschluss in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.

Vorzeitige Stimmabgabe
Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann auf der Gemeinderatskanzlei während der ordentlichen Bürozeit vorzeitig persönlich abgestimmt werden.

Stimmberechtigung
Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger sind stimmberechtigt, wenn sie in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt ab zurückgelegtem 18. Altersjahr.

Für Neuzugezogene beginnt die Stimmberechtigung in der Gemeinde:

a) bei eidgenössischen Volksabstimmungen: wenn der Heimatschein mindestens 5 Tage vor der Abstimmung der Einwohnerkontrolle abgegeben wurde.

b) bei übrigen Abstimmungen und Wahlen: sobald der Heimatschein dem Einwohneramt abgegeben wurde.

Fehlende Stimmausweise
können bis Freitag, 15. November 2019, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Beschwerden
Beschwerden sind innert 3 Tagen nach Bekanntwerden des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Bekanntmachung der Ergebnisse, schriftlich und begründet dem Regierungsrat einzureichen.