Kantonsrats- und Regierungsratswahlen, 1. Wahlgang vom 8. März 2020

Informationen

Datum
8. März 2020
Lokalität
  • Eschenbach Schulhaus Dorf
  • Bürg Schulhaus
  • Ermenswil Schulhaus
  • Goldingen neues Schulhaus
  • Hintergoldingen Schulhaus
  • Oberholz Talstation
  • St. Gallenkappel Schulhaus
  • Walde Schulhaus
Kontakt
Thomas Elser
Beschreibung

Am Sonntag, 08. März 2020, findet die Erneuerungswahl des Kantonsrats und der Mitglieder der Regierung statt.

Eschenbach, Schulhaus Dorf, Sonntag, 08.03., 10.00–11.30 Uhr
Bürg, Schulhaus, Sonntag, 08.03., 10.00–11.00 Uhr
Ermenswil, Schulhaus, Sonntag, 08.03., 10.00–11.00 Uhr
Goldingen, neues Schulhaus, Sonntag, 08.03., 10.00–11.00 Uhr
Hintergoldingen, Schulhaus, Samstag, 07.03., 19.00–19.45 Uhr
Oberholz, Talstation, Sonntag, 08.03., 10.00–10.45 Uhr
St. Gallenkappel, Schulhaus, Sonntag, 08.03., 10.00–11.30 Uhr
Walde, Schulhaus, Sonntag, 08.03., 09.45–10.30 Uhr


2. Briefliche Stimmabgabe

a) Legen Sie die/den ausgefüllten Stimmzettel in das beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates, neutrales Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.

b) Unterschreiben Sie die Erklärung auf dem Stimmausweis. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass die Stimmabgabe Ihrem Willen entspricht. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.

c) Das Kuvert mit dem/den Stimmzettel/n sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in das Rücksendekuvert (i.d.R. dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben).

d) Das Kuvert an das Stimmregisterbüro kann

- rechtzeitig für die Postzustellung unfrankiert der Post übergeben,

- bis Urnenschluss in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder

- an der Urne abgegeben werden.

 

3. Vorzeitige Stimmabgabe

Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann auf der Gemeinderatskanzlei während der ordentlichen Bürozeit vorzeitig persönlich abgestimmt werden.

 

4. Stimmberechtigung

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger sind stimmberechtigt, wenn sie in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt ab zurückgelegtem 18. Altersjahr.

Für Neuzugezogene beginnt die Stimmberechtigung in der Gemeinde:
a) bei eidgenössischen Volksabstimmungen:
wenn der Heimatschein mindestens 5 Tage vor der Abstimmung der Einwohnerkontrolle abgegeben wurde.
b) bei übrigen Abstimmungen und Wahlen:
sobald der Heimatschein dem Einwohneramt abgegeben wurde.

 

5. Fehlende Stimmausweise

Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 6. März, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

 

6. Beschwerden

Beschwerden sind innert drei Tagen nach Bekanntwerden des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Bekanntmachung der Ergebnisse, schriftlich und begründet dem Regierungsrat einzureichen.

 
Name
8._Marz_2020.pdf Download 0 8._Marz_2020.pdf
Protokoll_Regierungsratswahl_08.03.2020.pdf Download 1 Protokoll_Regierungsratswahl_08.03.2020.pdf
Protokoll_Kantonsratswahl_08.03.2020.pdf Download 2 Protokoll_Kantonsratswahl_08.03.2020.pdf