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Abmeldung

Zuständiges Amt:Einwohneramt

Sie wollen sich aus Eschenbach abmelden?

Wer aus Eschenbach wegzieht, hat sich vorher im Einwohneramt abzumelden (max. vier Wochen vor dem Wegzugsdatum).

  • Schweizer Bürger/-innen: Gegen Vorweisung des Schriftenempfangsscheins und Dienstbüchleins wird Ihnen der Heimatschein ausgehändigt. Die Abmeldung kann uns auch auf dem Korrespondenzweg bekanntgegeben werden. Dazu bitten wir Sie, die genaue Wegzugsadresse, die betroffenen Personen, das Wegzugsdatum sowie das Abmeldedatum mitzuteilen. Der Schriftenempfangsschein und das Dienstbüchlein sind beizulegen.

  • Ausländer/-innen: Beim Wegzug aus Eschenbach bitten wir Sie, im Einwohneramt vorzusprechen. Für die Abmeldung ist der Ausländerausweis vorzuweisen. Die Abmeldung kann auch auf dem Korrespondenzweg bekanntgegeben werden. Dazu sind die genaue Wegzugsadresse sowie das Abmeldedatum mitzuteilen. Der Ausländerausweis ist mitzusenden.

Und ausserdem...

Vergessen Sie nicht, bei einem Wohnungswechsel auch die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) zu informieren.

St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK)
Formulare Strassenverkehrsamt
Billag


Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.



Verantwortlich Telefon
Einwohneramt 055 286 32 86

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