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Amtliche Beglaubigung

Zuständiges Amt:Empfang

Oftmals ist eine beglaubigte Unterschrift erforderlich, z.B. bei Vollmachten, Eintrag ins Handelsregister oder Kirchenaustritt. Die Beglaubigung bestätigt, dass tatsächlich die betreffende Person unterschrieben hat. Deshalb muss diese Person vor der Urkundsperson unterschreiben.
Für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen das entsprechende Dokument und ein Identitätsausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis) vorgelegt werden.

Die Beglaubigung einer Fotokopie, Abschrift oder eines Auszuges bestätigt, dass Fotokopie, Abschrift oder Auszug mit dem Original übereinstimmt.

Preise

Beglaubigung einer Unterschrift: Fr. 15.--/Unterschrift
Beglaubigung einer Fotokopie, Abschrift oder eines Auszuges: Fr. 10.--/Dokument



Verantwortlich Telefon
Empfang 055 286 13 26

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Gemeinde Eschenbach
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