Zuständigkeitswechsel für grosse Kiesabbau- und Deponiegebiete

11. Juni 2024
Das Abbau- und Deponievorhaben Sonnenfeld hat in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen gesorgt. Nun beabsichtigt der Kanton die Fallführung für dieses und weitere Projekte ähnlicher Art auf dem ganzen Kantonsgebiet zu übernehmen. Für die bislang zu-ständigen Gemeinden kommt dieser Sinneswandel überraschend.

Das Projekt Sonnenfeld hat die Gemeinde, die Region, die Betreiber, die kantonalen Bewilligungsbehörden und auch die mitwirkende Öffentlichkeit in den letzten Jahren intensiv beschäftigt. Nachdem im Jahr 2019 ein umfassendes Mitwirkungsverfahren durchgeführt und 2021 ein regionales Verkehrsgutachten erstellt wurde, konnten die überarbeiteten Planunterlagen im Frühjahr 2022 erlassen und öffentlich aufgelegt werden. Seither läuft die Bearbeitung der eingegangenen Einsprachen.

Grundlegende Verfahrensänderung
Nach gut zweijähriger Bearbeitungszeit lässt das kantonale Bau- und Umweltdepartement nun überraschend verlauten, dass es selbst die Fallführung für das Vorhaben übernehmen wird. Begründet wird dies durch eine Verfahrensänderung, wonach für Deponien von kantonaler und regionaler Bedeutung fortan nicht mehr ein kommunaler, sondern ein kantonaler Sondernutzungsplan erarbeitet werden soll.

Für die Gemeinde kommt dieser Richtungswechsel überraschend, zumal der schon weit fortgeschrittene Bewilligungsprozess in enger Absprache mit dem Kanton sorgfältig und professionell durchgeführt wurde. Dass der Kanton nun nach über fünfjähriger Verfahrensdauer die «Spielregeln» grundlegend ändert, ist unüblich und nur schwer nachvollziehbar.

Prozess startet erneut
Es gibt durchaus Aspekte, welche dafür sprechen, solche Projekte mit überregionaler Strahlkraft kantonal zu koordinieren. Störend ist jedoch, dass diese Verfahrensänderung ohne Übergangsfrist eingeführt wird und somit auch bereits weitgehend ausgearbeitete Vorhaben zurück auf Feld Eins zwingt.

Dies führt nicht nur zu massiven Verzögerungen im Projektfortschritt, sondern bedeutet zudem beachtliche Mehrkosten für die Initianten. Und auch für die weiteren Verfahrensbeteiligten (Gemeinde- und Regionalbehörden, mitwirkende Privatpersonen und Verbände etc.) ist der abrupte Kurswechsel zum jetzigen Zeitpunkt ärgerlich. So müssen verschiedene Schritte wiederholt werden.

Ablauf noch nicht genau bekannt
Wie genau der neue kantonale Bewilligungsprozess aussehen wird, ist derzeit noch nicht im Detail bekannt. Kommuniziert wurde lediglich, dass alle Verfahrensschritte ab der öffentlichen Mitwirkung vom Kanton erneut durchgeführt werden müssen. Entsprechend ist es durchaus möglich, dass betroffene Parteien in der gleichen Sache noch einmal angeschrieben werden.
 

Sonnenfeld Ermenswil