Neue Zuschlagskriterien im HochbauSeit nunmehr zwei Jahren wendet die Gemeinde für Arbeitsvergaben im Tiefbau neue Zuschlagskriterien an (siehe «Eschenbach aktuell» Ausgabe 04/2021). Diese Praxis hat sich bewährt, sodass der Gemeinderat beschlossen hat, die gleichen Kriterien und Gewichtungen inskünftig auch für Hochbauvorhaben einzusetzen. Qualität & Nachhaltigkeit im Fokus Diese Zuschlagskriterien kommen ab sofort bei der Vergabe im Einladungs- und im offenen Verfahren gemäss dem öffentlichen Beschaffungsrecht zur Anwendung. Dies betrifft Lieferaufträge ab Fr. 100'000.– sowie Dienstleistungs- und Bauaufträge ab Fr. 150'000.– (resp. Fr. 300'000.– beim Bauhauptgewerbe). Aufträge, die unter diesen Vergabesummen liegen, werden im freihändigen Verfahren vergeben. Datum der Neuigkeit 16. Mai 2023
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