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Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022

Am Sonntag, 15. Mai 2022, gelangen drei eidgenössische Vorlagen und eine kantonale Vorlage zur Abstimmung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum bevorstehenden Urnengang.

Eidg. Volksabstimmung

Kantonale Abstimmung

 

1. Ort und Öffnungszeiten der Abstimmungslokale

Samstag, 14. Mai 2022:

  • Hintergoldingen, Schulhaus | 19–19.45 Uhr

Sonntag, 15. Mai 2022:

  • Walde, Schulhaus | 09.45–10.30 Uhr
  • Oberholz, Talstation | 10–10.45 Uhr
  • Bürg, Schulhaus | 10 –11 Uhr
  • Ermenswil, Schulhaus | 10 –11 Uhr
  • Goldingen, neues Schulhaus | 10 –11 Uhr
  • Eschenbach, Schulhaus Dorf  | 10 –11.30 Uhr
  • St. Gallenkappel, Schulhaus | 10 –11.30 Uhr


2. Briefliche Stimmabgabe

a) Legen Sie die/den ausgefüllten Stimmzettel in das beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates, neutrales Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.

b) Unterschreiben Sie die Erklärung auf dem Stimmausweis. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass die Stimmabgabe Ihrem Willen entspricht. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.

c) Das Kuvert mit dem/den Stimmzettel/n sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in das Rücksendekuvert (i.d.R. dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben).

d) Das Kuvert an das Stimmregisterbüro kann

  • rechtzeitig für die Postzustellung unfrankiert der Post übergeben,
  • bis Urnenschluss in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.

3. Vorzeitige Stimmabgabe

Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann auf der Gemeinderatskanzlei während der ordentlichen Bürozeit vorzeitig persönlich abgestimmt werden.

4. Stimmberechtigung

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger sind stimmberechtigt, wenn sie in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt ab zurückgelegtem 18. Altersjahr.

Für Neuzugezogene beginnt die Stimmberechtigung in der Gemeinde:

a) bei eidgenössischen Volksabstimmungen: wenn der Heimatschein mindestens 5 Tage vor der Abstimmung der Einwohnerkontrolle abgegeben wurde.

b) bei übrigen Abstimmungen und Wahlen: sobald der Heimatschein dem Einwohneramt abgegeben wurde.

5. Fehlende Stimmausweise

Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 13. Mai 2022, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

6. Beschwerden

Beschwerden sind innert drei Tagen nach Bekanntwerden des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Bekanntmachung der Ergebnisse, schriftlich und begründet dem Regierungsrat einzureichen.


Dokument Eschenbach_aktuell_Ausgabe_04_22_AmtlicheBekanntmachung.pdf (pdf, 85.1 kB)


Datum der Neuigkeit 14. Apr. 2022