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Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe

Ab morgen Mittwoch, 27. Juli 2022 gilt im Kanton St.Gallen ein Verbot von Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe (200 Meter). Die Gewitter in den vergangenen Tagen haben zu keiner Entspannung der Trockenheit im St.Galler Wald geführt. Das Sicherheits- und Justizdepartement verfügt deshalb per Allgemeinverfügung bis auf Weiteres ein Feuer- und Feuerwerksverbot in Waldesnähe.

Im Kantonsgebiet fiel zwar in den vergangenen Tagen Regen. Doch das Wasser durchdrang die Baumkronen nicht. Der Boden bleibt somit zu trocken.

Ab morgen gilt im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald:

  • Kein Feuer machen, auch nicht in offiziellen Feuerstellen
  • Keine Raucherwaren wegwerfen
  • Kein Feuerwerk entzünden

Im ganzen Kantonsgebiet gilt:

  • Keine Himmelslaternen steigen lassen

Übertretungen werden nach Art. 45 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1.) bestraft. Das Verbot gilt auch in Privatgärten und für Höhenfeuer, die im Abstand von weniger als 200 Metern zum Wald liegen. Im Zweifelsfall soll auf das Entfachen verzichtet werden. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Die nächste Lagebeurteilung findet am 2. August 2022 statt. 

Die Fachleute raten, auch bei genügend Abstand zum Wald im Privatgarten oder auf öffentlichen Plätzen zu grosser Vorsicht: Vulkane sollten nicht in der Nähe von Bäumen entzündet werden. Auch sollte kein Feuerwerk an Bäumen festgemacht werden (Bienen, Sonnen, etc.).


Absolutes Feuerverbot im Kanton St. Gallen
 

Datum der Neuigkeit 26. Juli 2022