Entwicklungsstrategie konkretisiert sichSeit mehreren Jahren beschäftigt sich die Gemeinde mit der kommunalen Richtplanung. Das Projekt geht zurück auf den Erlass des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG). In diesem Zuge wurde auch ein neues Baureglement für die Gemeinde Eschenbach erlassen. Nun wird die Raumplanung des ganzen Gemeindegebiets überarbeitet. Dabei werden die Vorgaben von Bund und Kanton umgesetzt und die Weichen gestellt für eine umsichtige Siedlungsentwicklung. Seit dem Startschuss zum Projekt ist schon einiges passiert. Bei einer ersten internen Auslegeordnung wurden die strategischen Grundzüge der ortsplanerischen Entwicklung durch den Gemeinderat erarbeitet. Anschliessend wurde die vorgeschlagene Stossrichtung an zwei Workshops mit einer breit abgestützten Spurgruppe (mit Vertretern aus der Bevölkerung sowie von Gewerbe, Parteien, Kommissionen und Verwaltung) diskutiert, weiterentwickelt und geschärft. Ebenfalls war die Bevölkerung eingeladen, Begehren für Ein-, Um- und Auszonungen frühzeitig vorzubringen. Diese Eingaben wurden geprüft und (wo angezeigt) in die Überlegungen miteinbezogen. Strategische Grundlangen stehen Entwicklung nach innen als Ziel Die gefasste Strategie sieht vor, dass sich Eschenbach auch weiterhin moderat und nachhaltig entwickeln soll. Das durch die Bevölkerungszunahme bedingte bauliche Wachstum soll insbesondere in Form einer weiteren Verdichtung erreicht werden. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklungsachse Ermenswil–Eschenbach–Neuhaus–St. Gallenkappel. Auch bezüglich Mobilität, Landschaftsentwicklung und öffentliche Infrastruktur sowie Umwelt und Energie wurden Leitplanken definiert. Mehrstufiger Prozess unter Einbezug der Bevölkerung Die Vorgaben aus dem langfristig orientierten Richtplan (Horizont = 20-25 Jahre) sind anschliessend in den kommunalen Nutzungsplänen festzusetzen. Dazu gehören der eigentümerverbindliche Zonenplan (Horizont = 10-15 Jahre), sowie Sondernutzungspläne und die Schutzverordnung der Gemeinde. Neben allfälligen Um-/Einzonungen muss dereinst womöglich auch das kommunale Baureglement nochmals überarbeitet werden, um die festgelegte Stossrichtung umzusetzen. ![]() Datum der Neuigkeit 15. Okt. 2022
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