Beitragsrichtlinien für Energieförderung erneut angepasstAls Energiestadt führt Eschenbach seit 2010 einen Fonds zur Förderung von energiepolitischen Massnahmen. Mit diesen Mitteln werden private Vorhaben finanziell unterstützt, welche nachhaltige Energie erzeugen oder die Effizienz beim Verbrauch verbessern. Aufgrund der hohen Nachfrage wird der Verteilschlüssel nun erneut angepasst. Die Vergabe erfolgt nach Richtlinien, welche 2012 festgesetzt und seither bereits mehrfach an die laufende Entwicklung angepasst wurden. Trotz vergleichsweise grosszügigen Mitteln, bereits erfolgter Beitrags-Anpassungen und eines vom Gemeinderat gesprochenen Nachtragskredits, war der «Fördertopf» auch dieses Jahr schon Ende Oktober aufgebraucht. Die hohe Nachfrage ist erfreulich und zeigt, dass viele Eschenbacherinnen und Eschenbacher in die Energieeffizienz ihrer Liegenschaften oder in die private Erzeugung von erneuerbarer Energie investieren. Die weltpolitische Situation und die damit einhergehend angespannte Versorgungslage dürfte ihren Teil zu diesem Trend beitragen. Erfolgreiche Initialzündung Zugleich ist zu erwarten, dass die aktuell hohe Nachfrage nach Photovoltaik- und Solaranlagen (zumindest kurzfristig) auch die Anschaffungs- und Installationskosten nochmals nach oben treiben wird. So möchten Energiekommission und Gemeinderat vorerst am bewährten Mittel der Förderbeiträge festhalten, um die positive Entwicklung nicht zu bremsen. Jedoch müssen Wege gefunden werden, um die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effektiv einzusetzen. Vergaberichtlinien werden nochmals angepasst Die Beiträge für Photovoltaik- und thermische Solaranlagen werden um die Hälfte reduziert. So werden für Einfamilienhäuser neu Fr. 100.– pro installiertes kWp (max. Fr. 1'000.–) entrichtet. Unverändert bleiben die Beiträge für neue Holzheizungen (Fr. 1'000.– pro EFH) sowie die Massnahmen in den Bereichen Gebäudesanierung/Wärmedämmung (inkl. Erneuerung der Fenster) sowie Neubau und Sanierung von Minergie-Häusern. Start im neuen Jahr ![]() Dokument Richtlinien_Foerderbeitrge_Enerige_20230101.pdf (pdf, 405.1 kB) Datum der Neuigkeit 8. Dez. 2022
|