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Beitragsrichtlinien für Energieförderung erneut angepasst

Als Energiestadt führt Eschenbach seit 2010 einen Fonds zur Förderung von energiepolitischen Massnahmen. Mit diesen Mitteln werden private Vorhaben finanziell unterstützt, welche nachhaltige Energie erzeugen oder die Effizienz beim Verbrauch verbessern. Aufgrund der hohen Nachfrage wird der Verteilschlüssel nun erneut angepasst.

Die Vergabe erfolgt nach Richtlinien, welche 2012 festgesetzt und seither bereits mehrfach an die laufende Entwicklung angepasst wurden. Trotz vergleichsweise grosszügigen Mitteln, bereits erfolgter Beitrags-Anpassungen und eines vom Gemeinderat gesprochenen Nachtragskredits, war der «Fördertopf» auch dieses Jahr schon Ende Oktober aufgebraucht.

Die hohe Nachfrage ist erfreulich und zeigt, dass viele Eschenbacherinnen und Eschenbacher in die Energieeffizienz ihrer Liegenschaften oder in die private Erzeugung von erneuerbarer Energie investieren. Die weltpolitische Situation und die damit einhergehend angespannte Versorgungslage dürfte ihren Teil zu diesem Trend beitragen.

Erfolgreiche Initialzündung
Die Energieförderbeiträge für Photovoltaik- und Solaranlagen waren ursprünglich als «Anschubfinanzierung» gedacht, um Investitionen in damals noch sehr teure Technologien zu unterstützen. Die über die Jahre gestiegene Nachfrage zeigt, dass dies gelungen ist und sich der Markt seit der Einführung weiterentwickelt hat. Dank inzwischen erschwinglicher Angebote lohnen sich die Investitionen in einen nachhaltigen Umgang mit Energie heute nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gesichtspunkten.

Zugleich ist zu erwarten, dass die aktuell hohe Nachfrage nach Photovoltaik- und Solaranlagen (zumindest kurzfristig) auch die Anschaffungs- und Installationskosten nochmals nach oben treiben wird. So möchten Energiekommission und Gemeinderat vorerst am bewährten Mittel der Förderbeiträge festhalten, um die positive Entwicklung nicht zu bremsen. Jedoch müssen Wege gefunden werden, um die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effektiv einzusetzen.

Vergaberichtlinien werden nochmals angepasst
Seit 2021 wird der Förder-Fonds zweckgebunden durch Infrastruktur-/ Durchleitungsbeiträge der SAK geäufnet. So stehen jährlich Fr. 150'000.– zur Vergabe an die Privathaushalte zur Verfügung. Dieser Betrag ist im Vergleich mit anderen Gemeinden grosszügig angesetzt, weshalb die Verantwortlichen von einer Erhöhung absehen. Damit dennoch weiterhin möglichst alle eingereichten Gesuche berücksichtigt werden können, hat der Gemeinderat die Vergaberichtlinien auf Antrag der Energiekommission erneut korrigiert.

Die Beiträge für Photovoltaik- und thermische Solaranlagen werden um die Hälfte reduziert. So werden für Einfamilienhäuser neu Fr. 100.– pro installiertes kWp (max. Fr. 1'000.–) entrichtet. Unverändert bleiben die Beiträge für neue Holzheizungen (Fr. 1'000.– pro EFH) sowie die Massnahmen in den Bereichen Gebäudesanierung/Wärmedämmung (inkl. Erneuerung der Fenster) sowie Neubau und Sanierung von Minergie-Häusern.

Start im neuen Jahr
Das neue Tarifmodell gilt ab dem 1. Januar 2023. Die Details dazu finden Sie im untenstehenden Dokument. Die aktuell eingehenden Gesuche werden gesammelt und nach der Budgetfreigabe Anfang nächstes Jahr unter Anwendung der aktualisierten Richtlinien behandelt.


Energieförderbeiträge
 

Dokument Richtlinien_Foerderbeitrge_Enerige_20230101.pdf (pdf, 405.1 kB)


Datum der Neuigkeit 8. Dez. 2022