Massnahmen gegen die Vogelgrippe M22.4410Aktuell werden europaweit an HPAI (sog. «Vogelgrippe») verstorbene Vögel gemeldet. Auch in der Schweiz sind bereits Fälle entdeckt worden und die Wahrscheinlichkeit von weiteren Einschleppungen durch Wildvögel ist hoch. Daher sind aktuell alle Geflügelhalter verpflichtet, Massnahmen zu treffen, um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. In einer Amtsverordnung des BLV vom 24. November 2022 wird die ganze Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt. In diesem Gebiet sind alle Geflügelhalter verpflichtet, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Nötigenfalls müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden. Es müssen Massnahmen getroffen werden, um die Biosicherheit auf den Betrieben zu gewährleisten. Diese Massnahmen gelten ab 28. November 2022 bis voraussichtlich 15. Februar 2023. Sämtliche gemeldeten Geflügelhaltungen wurden durch den Kanton St. Gallen, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen bereits angeschrieben und über die aktuellen Bestimmungen informiert. Mehr dazu erfahren Sie hier. Registrierung ermöglicht erfolgreiche BekämpfungDa es jedoch in unserem Kanton und vermutlich auch in unserer Gemeinde einige Klein- und Kleinstgeflügelhaltungen gibt, die nicht registriert sind, machen wir erneut auf diese Eintragungspflicht aufmerksam. Sämtliche Geflügelbestände (inkl. Hobbytierhalter ab einem Tier) sind verpflichtet, die Bestände beim Landwirtschaftsamt St. Gallen zu deklarieren. Das entsprechende Formular für die Registrierung finden Sie weiter unten oder auf der Webseite des Kantons. Mit der Registrierung können alle Tierhalter zukünftig gezielt informiert werden. Dies bildet eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche und effiziente Seuchenbekämpfung. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung: ![]()
Datum der Neuigkeit 25. Nov. 2022
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