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Winterdienst und Schneeräumung

Der Winter steht vor der Tür und so ist es wohl nur ein Frage der Zeit, bis der Schnee auch unsere Gemeinde weiss einhüllen wird. Das Winterdienstteam ist bereit, die Schneeräumung auch in diesem Jahr motiviert und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. An schneereichen Tagen kann unser Werkdienst die weisse Pracht nicht überall gleichzeitig beseitigen. So danken wir für Ihr Verständnis und die Mithilfe.

Die Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt. Für die Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse ist die Gemeinde zuständig. Alle Beteiligten sind dafür besorgt, dass alle Verkehrswege sicher begeh- und befahrbar sind. Es kann jedoch nicht allen Wünschen gleichzeitig nachgekommen werden, weshalb nicht alle Quartierstrassen, Trottoirs oder Fusswege täglich schon bis morgens um 6 Uhr schnee- oder eisfrei sind.

Schnee auf eigenem Grundstück
Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Dabei ist es verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer geworfen werden. Bitte achten Sie zur Sicherheit der Fussgänger auch darauf, Eiszapfen frühzeitig zu entfernen oder gefährdete Bereiche abzusperren.

Strassen nicht blockieren
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind Motorfahrzeuge nicht auf Strassen, Gehwegen sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. So können Kosten durch zusätzliche Handarbeiten verhindert werden. Jede Haftung für Schäden an unsachgemäss abgestellten Fahrzeugen wird abgelehnt.

Rund um die Hydranten
Hydranten müssen auch im Winter sichtbar und für einen allfälligen Löscheinsatz jederzeit zugänglich sein. Die Wasserversorgung und die Feuerwehr sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Hydranten auf Ihrem Grundstück und in der Umgebung vom Schnee freischaufeln und dort keine Schneedepots erstellen.
 

Winterdienstverantwortliche

Eschenbach: Thomas Felber, 055 282 10 35
St. Gallenkappel: Christian Inkamp, 055 284 17 07
Goldingen: Pius Elmer, 055 284 52 27
 

Zu beachten

  • Keine Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen & Plätzen

  • Schnee nicht auf öffentlichem Grund ablagern

  • Keine Schneedepots bei Hydranten
     

Gesetzliches

Gemäss Strassengesetz haben Grundeigentümer auf ihre Grundstücke verschobenen Schnee zu dulden. Im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren besteht kein Anspruch auf Beseitigung durch das Gemeinwesen.


Winterdienst
 

Datum der Neuigkeit 8. Dez. 2022