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Gräberräumung Friedhof

Die gesetzliche Grabesruhe läuft bei Erdbestattungen von Erwachsenen nach zwanzig Jahren, von Kindern nach fünfzehn Jahren und bei Urnenbeisetzungen nach zehn Jahren ab (Ausnahme Friedhof Goldingen ab 1. Januar 2008, 20 Jahre).

Es sind deshalb folgende Gräber zu räumen:

Friedhof Eschenbach

  • 1 Reihe Erdbestattungen von Juli 2002 bis April 2003
  • 1 Reihe Urnengräber von März 2012 bis März 2013
    (Achtung: Im «Eschenbach aktuell» falsch publiziert)
  • Urnenwände von Juni 2012 bis April 2013

Friedhof Goldingen

  • Erdbestattungen von August 2002 bis März 2003

Friedhof St. Gallenkappel

  • Erdbestattungen von Januar 2002 bis Mai 2003
  • Urnengräber von Februar 2012 bis September 2012

Friedhof Walde

  • Erdbestattungen von September 2002


Die Räumung durch die Angehörigen soll an folgenden Daten erfolgen:
Eschenbach: zwischen 1. bis 7. Mai 2023
Goldingen: zwischen 17. bis 23. April 2023
St. Gallenkappel: zwischen 29. Mai bis 4. Juni 2023
Walde: zwischen 29. Mai bis 4. Juni 2023

Nicht wegzunehmen sind die Granitstellriemen und die Schrittplatten. Sie stehen im Eigentum der Politischen Gemeinde.
 

Nach Ablauf dieser Daten werden nicht entfernte Grabsteine etc. von Amtes wegen geräumt.
Nachträgliche Eigentumsansprüche können nicht berücksichtigt werden.
 

Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt gerne zur Verfügung.
 


Gräberräumung Friedhof
 

Datum der Neuigkeit 10. Feb. 2023