Gräberräumung FriedhofDie gesetzliche Grabesruhe läuft bei Erdbestattungen von Erwachsenen nach zwanzig Jahren, von Kindern nach fünfzehn Jahren und bei Urnenbeisetzungen nach zehn Jahren ab (Ausnahme Friedhof Goldingen ab 1. Januar 2008, 20 Jahre). Es sind deshalb folgende Gräber zu räumen: Friedhof Eschenbach
Friedhof Goldingen
Friedhof St. Gallenkappel
Friedhof Walde
Nicht wegzunehmen sind die Granitstellriemen und die Schrittplatten. Sie stehen im Eigentum der Politischen Gemeinde. Nach Ablauf dieser Daten werden nicht entfernte Grabsteine etc. von Amtes wegen geräumt. Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt gerne zur Verfügung. ![]() Datum der Neuigkeit 10. Feb. 2023
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