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Urnenabstimmung vom 12. März 2023

Am Sonntag, 12. März 2023, gelangt die Ersatzwahl eines st. gallischen Mitglieds des Ständerats zur Abstimmung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum bevorstehenden Urnengang.

Kant. Volksabstimmung: Ersatzwahl eines st. gallischen Mitglieds des Ständerats (für den Rest der Amtsdauer 2019/2023)

1. Ort und Öffnungszeiten der Abstimmungslokale

Samstag, 11. März 2023:
Hintergoldingen, Schulhaus: 19–19.45 Uhr

Sonntag, 12. März 2023:
Walde, Schulhaus: 09.45–10.30 Uhr
Oberholz, Talstation: 10–10.45 Uhr
Bürg, Schulhaus: 10–11 Uhr
Ermenswil, Schulhaus: 10–11 Uhr
Goldingen, neues Schulhaus: 10–11 Uhr
Eschenbach, Schulhaus Dorf: 10–11.30 Uhr
St. Gallenkappel, Schulhaus: 10–11.30 Uhr

2. Briefliche Stimmabgabe
a)    Legen Sie die/den ausgefüllten Stimmzettel in das beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates, neutrales Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.

b)    Unterschreiben Sie die Erklärung auf dem Stimmausweis. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass die Stimmabgabe Ihrem Willen entspricht. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.

c)    Das Kuvert mit dem/den Stimmzettel/n sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in das Rücksendekuvert (i.d.R. dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben).

d)    Das Kuvert an das Stimmregisterbüro kann

  • rechtzeitig für die Postzustellung unfrankiert der Post übergeben,
  • bis Urnenschluss in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.

3. Vorzeitige Stimmabgabe
Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann auf der Gemeinderatskanzlei während der ordentlichen Bürozeit vorzeitig persönlich abgestimmt werden.

4. Stimmberechtigung
Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger sind stimmberechtigt, wenn sie in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. Die Stimmberechtigung beginnt ab zurückgelegtem 18. Altersjahr.

Für Neuzugezogene beginnt die Stimmberechtigung in der Gemeinde bei eidgenössischen Volksabstimmungen wenn der Heimatschein mindestens 5 Tage vor der Abstimmung der Einwohnerkontrolle abgegeben wurde. Bei den übrigen Abstimmungen und Wahlen sobald der Heimatschein dem Einwohneramt abgegeben wurde.

5. Fehlende Stimmausweise
Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 10. März 2023, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

6. Beschwerden
Beschwerden sind innert drei Tagen nach Bekanntwerden des Beschwerdegrunds, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Bekanntmachung der Ergebnisse, schriftlich und begründet dem Regierungsrat einzureichen.


Urnenabstimmung vom 12. März 2023
 

Datum der Neuigkeit 10. Feb. 2023