Urnenabstimmung vom 12. März 2023Am Sonntag, 12. März 2023, gelangt die Ersatzwahl eines st. gallischen Mitglieds des Ständerats zur Abstimmung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum bevorstehenden Urnengang. Kant. Volksabstimmung: Ersatzwahl eines st. gallischen Mitglieds des Ständerats (für den Rest der Amtsdauer 2019/2023) 1. Ort und Öffnungszeiten der Abstimmungslokale Samstag, 11. März 2023: Sonntag, 12. März 2023: 2. Briefliche Stimmabgabe b) Unterschreiben Sie die Erklärung auf dem Stimmausweis. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass die Stimmabgabe Ihrem Willen entspricht. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig. c) Das Kuvert mit dem/den Stimmzettel/n sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in das Rücksendekuvert (i.d.R. dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben). d) Das Kuvert an das Stimmregisterbüro kann
3. Vorzeitige Stimmabgabe 4. Stimmberechtigung Für Neuzugezogene beginnt die Stimmberechtigung in der Gemeinde bei eidgenössischen Volksabstimmungen wenn der Heimatschein mindestens 5 Tage vor der Abstimmung der Einwohnerkontrolle abgegeben wurde. Bei den übrigen Abstimmungen und Wahlen sobald der Heimatschein dem Einwohneramt abgegeben wurde. 5. Fehlende Stimmausweise 6. Beschwerden ![]() Datum der Neuigkeit 10. Feb. 2023
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