Häufige Fragen zur Gräberräumung
Das Leben ist vergänglich und ebenso sind es die auf den Friedhöfen sichtbaren Erinnerungen an einen Menschen. So werden die Gräber nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe fortlaufend geräumt.
Die Fristen und Daten dazu werden jeweils im Frühling öffentlich bekannt gemacht. In diesem Zusammenhang erreichen das Bestattungsamt immer wieder Fragen. Diese sollen mit dem folgenden Beitrag bestmöglich beantwortet werden.
Wann wird ein Grab geräumt?
Die Gräber werden frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe geräumt. Diese ist im Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde festgelegt und beträgt bei Erdbestattungen von Erwachsenen 20 Jahre, bei Kindern 15 Jahre und bei Urnenbestattungen 10 Jahre (Ausnahme Friedhof Goldingen ab 1. Januar 2008: alle 20 Jahre).
Kann eine Grabesruhe auf dem Friedhof verlängert werden?
Nein, gemäss dem Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Eschenbach SG kann eine Grabesruhe auf den vier Friedhöfen in der Gemeinde nicht verlängert werden.
Wie wird über die Grabräumung informiert?
Die amtliche Bekanntmachung der Gräberräumung erfolgt über das Gemeindemitteilungsblatt sowie die kantonale Publikationsplattform. Ebenfalls werden in den Anschlagkästen der Kirche entsprechende Hinweise angebracht.
Die Erbenvertreter bzw. Kontaktpersonen, welche beim Todesfall erfasst wurden (oder deren Nachkommen), werden zudem direkt angeschrieben. Weil die betroffenen Bestattungen schon länger zurückliegen, ist es möglich, dass beim Bestattungsamt überholte Angaben hinterlegt sind. In einem solchen Fall ist die Information direkt an die neu zuständige Kontaktperson weiterzuleiten und/oder dem Bestattungsamt eine entsprechende Meldung zu erstatten.
Was muss von den Angehörigen geräumt werden?
Wenn sie möchten, können die Angehörigen den Grabstein, den Weihwasserstein und die Bepflanzung mitnehmen. Von den Angehörigen nicht wegzunehmen sind Granitstellriemen sowie die Schrittplatten, da diese Eigentum der Politischen Gemeinde sind und auf dem Friedhof wieder Eingesetzt werden.
Was geschieht nach Ablauf der Räumungsfrist?
Alles was innerhalb der publizierten Frist nicht mitgenommen wurde, wird von Amtes wegen entfernt und fachgerecht entsorgt. Danach werden die Gräber geräumt und wieder neuer Rasen angesät.
Datum der Neuigkeit 13. März 2023