Schutzverordnung geht in die Mitwirkung

16. April 2023
Die Gemeinden haben die Aufgabe, wertvolle Kulturobjekte und Landschaften zu schützen und damit das Ortsbild sowie die gebietstypische Flora und Fauna zu sichern. Im Schutzplan werden alle Objekte aufgeführt, welche bewahrt bzw. gefördert werden sollen. Die Schutzverordnung regelt den Umgang mit den Schutzobjekten und dient als Planungsgrundlage, um Pflege- und Aufwertungsmassnahmen zu koordinieren.

Zusammen mit der suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft, Luzern, haben die Naturschutzkommission und der Gemeinderat über die vergangenen Jahre die Gemeinde-
Schutzverordnung revidiert. In einem umfassenden Projekt wurden die Schutzpläne der ehemaligen Gemeinden Eschenbach, Goldingen und St. Gallenkappel zusammengeführt, vereinheitlicht und auf den neusten Stand gebracht.

Umfassendes Inventar
Dabei wurden die einzelnen Schutzobjekte erfasst/aufgenommen, vermessen und in eine aktualisierte Kartendarstellung überführt. Dies hat einige Zeit in Anspruch genommen, da die Gemeinde Eschenbach über äusserst viele Schutzobjekte verfügt (am zweitmeisten im Kanton). Dazu zählen neben landwirtschaftlich schützenswerten Lebensräumen (wie z.B. Wildruhezonen, seltene Flachmoore, artenreiche Trockenwiesen, Amphibienlaichgebiete oder Hecken) auch historisch wertvolle Kulturobjekte und Ortsbilder.

Zudem wurden die Grundlagen zum Umgang mit schützenswerten Objekten in einer überarbeiteten Verordnung neu festgelegt und eine Planung erstellt, um – wo angezeigt – 
Massnahmen zu treffen, um die Schutzobjekte langfristig zu erhalten. Die daraus resultierenden Unterlagen sind inzwischen vom Kanton vorgeprüft und nach nochmaliger Bereinigung als genehmigungsfähig beurteilt worden. So konnte der Gemeinderat den aktuellen Planungsstand in die öffentliche Mitwirkung verabschieden.

Einbezug der Bevölkerung
Als nächster Schritt steht der öffentliche Einbezug der Bevölkerung an. Diese beginnt mit einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 25. Mai 2023 um 20 Uhr im Dorftreff Eschenbach, an welcher der aktuelle Planungsstand vorgestellt wird. Kurz darauf können Sie alle dazugehörigen Unterlagen auf dem neuen E-Mitwirkungstool der Gemeinde unter www.mitwirken-eschenbach.ch einsehen und dazu Stellung nehmen.

Anschliessend werden Naturschutzkommission und Gemeinderat die eingegangenen Rückmeldungen würdigen und (wo sinnvoll) in die Planung einfliessen lassen. Erst dann folgt der rechtskräftige Erlass unter Eröffnung einer 30-tägigen Auflagefrist. Parallel dazu wird die finale Fassung erneut vom Kanton geprüft.

Schutzplan & -verordnung
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