Kantonale Entwicklungsstrategie
Der kantonale Richtplan zeigt auf, welche Ziele in der räumlichen Entwicklung verfolgt werden. Um sich verändernde Bedürfnisse fortlaufend abzubilden, wird der Richtplan periodisch überarbeitet und vor der Festsetzung den Gemeinden wie auch der Bevölkerung zur Mitwirkung vorgelegt.
Die Richtplananpassung 2022, welche im vergangenen Sommer vernehmlasst wurde, ist inzwischen von der Regierung rechtsgültig erlassen worden. Erfreut nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis, dass die Anliegen der Gemeinde Eschenbach dabei zu einem wesentlichen Teil berücksichtigt wurden.
Neues Verfahren reduziert Abbau- und Deponiestandorte
Seit zehn Jahren fordert Eschenbach, dass die Gesamtzahl der Abbau- und Deponiestandorte in der Gemeinde reduziert werden soll. Dem trägt die Regierung nun Rechnung, indem sie das Richtplanungsverfahren im Bereich Versorgung und Entsorgung grundlegend überarbeitet. So werden als Zwischenergebnis aufgenommene Standorte inskünftig aus dem Richtplan gelöscht, wenn diese nicht innerhalb von sechs Jahren definitiv festgesetzt werden. Ebenfalls wird die Liste «weitere Abbauabsichten» aus dem Richtplan entfernt. Zudem werden neue Standort-Einträge vor der Aufnahme in den Entwurf den betreffenden Gemeinden zur Stellungnahme vorgelegt. Dieser frühe Einbezug ermöglicht eine umfassendere Alternativen-Abwägung unter Beachtung der lokalen Bedürfnisse.
Richtplananpassung 2023
Fast zeitgleich mit dem definitiven Richtplan 2022 hat die St. Galler Regierung auch den Entwurf für die Richtplananpassung 2023 den Gemeinden zur Anhörung unterbreitet. Dieser Zwischenschritt ist ebenfalls Teil des neuen Richtplanverfahrens. Die angepasste Handhabung erlaubt der Regierung, die Anliegen der Gemeinden zu erfassen und einfliessen zu lassen, noch bevor der Richtplanentwurf für die öffentliche Mitwirkung freigegeben wird.
Der Gemeinderat hat die darin geplanten Änderungen eingehend geprüft und bezieht zu einzelnen Punkten Stellung:
Neuer Fokus auf die Windenergie
Im Zuge der diesjährigen Richtplanüberarbeitung sollen im ganzen Kanton erstmals sogenannte Windpotentialgebiete ausgeschieden werden. Dazu gehört auch die Laad im Oberricken, welche teilweise zu Eschenbach gehört. Jedoch fällt das für dieses Gebiet prognostizierte Potenzial gemäss den kantonalen Berechnungen vergleichsweise tief aus.
Der Gemeinderat spricht sich im Grundsatz für eine vertiefte Prüfung dieser nachhaltigen Energiequelle aus. Gemäss der beschlossenen Energiestrategie 2050+ des Bundes bedarf es in Zukunft bedeutender Anstrengungen auf verschiedenen Ebenen, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Insofern ist es richtig, dass sich auch der Kanton St. Gallen damit befasst und im Rahmen der Richtplanung den Weg weist für den Nutzungsausbau. Dabei wird sich weisen, ob, wo und wie sich die Windkraft in unserem Kanton auch wirtschaftlich umsetzen lässt.
Kantonaler Sondernutzungsplan
Für die grundeigentümerverbindliche Planung von Windparks sowie Abbau- und Deponiestandorten möchte die Regierung neu das Instrument eines kantonalen Sondernutzungsplans gemäss Art. 32 PBG einsetzen. Bei Vorhaben von klar kantonaler oder gar nationaler Bedeutung, wie dies zum Beispiel bei der Windenergie durchaus der Fall sein kann, hat der Gemeinderat dagegen keine Einwände. Hingegen wird die Anwendung des kantonalen Sondernutzungsplans für Abbau- und Deponiestandorte grundsätzlich ablehnend beurteilt, da solche Vorhaben neben der regionalen Relevanz immer auch bedeutende kommunale Auswirkung haben. Entsprechend soll die Würdigung sämtlicher Interessen hierzu auch weiterhin in den Händen der Gemeinden bleiben – insbesondere dort, wo kein deutliches regionales/kantonales Interesse ausgewiesen ist.
Öffentliche Mitwirkung folgt
Nach Abschluss der Gemeinde-Anhörung wird der Entwurf der Richtplan-Anpassung 2023 wo nötig überarbeitet, von der Regierung erlassen und dann wie gewohnt öffentlich aufgelegt. Alle Details dazu finden Sie unter www.areg.sg.ch > Kantonale Planung > Richtplananpassungen.
Datum der Neuigkeit 18. Apr. 2023