Zählung leerstehende Wohnungen
Die Erhebung stützt sich auf die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 bzw. Änderung vom 1. August 1994. Die Erhebung erfolgt durch das Grundbuchamt Eschenbach. Dazu sind wir auf die Mithilfe der Eigentümer und Verwaltungen angewiesen.
Zu erfassen sind Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni) folgende Bedingungen erfüllen:
- unbesetzt aber bewohnbar und
- zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten
Mitzuzählen sind Ferien- oder Zweitwohnungen bzw. –häuser, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Nicht zu erfassen sind Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni):
- unbesetzt bereits vermietet oder verkauft sind
- weder zum Verkauf noch zur Vermietung vorgesehen sind (aufgrund zukünftigen Eigenbedarfs, offener Fragen bei Nachlässen usw.)
- nicht für Wohnzwecke angeboten werden (Büros, Arztpraxen usw.)
- einem beschränkten Personenkreis vorbehalten sind (Dienstwohnungen, Pfarrhäuser usw.)
- aus bau–, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt sind
- in der Regel für weniger als drei Monate vermietet werden (Ferienwohnungen/-häuser, möblierte Wohnungen usw.)
Wir bitten Sie deshalb, die per 1. Juni 2023 leerstehenden Wohnungen und Häuser im Gemeindegebiet Eschenbach bis spätestens Freitag, 2. Juni 2023 zu melden: Grundbuchamt Eschenbach, Tel. 055 286 15 36 oder per E-Mail an grundbuchamt@eschenbach.ch. Dazu werden folgende Angaben benötigt: Einfamilienhaus oder Wohnung, Anzahl Zimmer, Miete, Miete/Verkauf oder nur Verkauf, Erstellungsjahr.
Das Grundbuchamt dankt herzlichen für Ihre Mithilfe!