Mitwirken und Entwicklung der Gemeinde aktiv mitgestalten

19. Mai 2023
Um die räumliche Entwicklung weitsichtig zu lenken, arbeiten Bund, Kanton und Gemeinde mit vielfältigen Planungstools. Auf kommunaler Ebene werden aktuell mit dem Schutz- und dem Richtplan gleich zwei wichtige Steuerungswerkzeuge umfassend überarbeitet. Die Bevölkerung ist in diesem Rahmen zur Mitwirkung eingeladen.

Auf Grundlage der Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St. Gallen (Art. 34), hat die Bevölkerung die Möglichkeit, bei wichtigen Planungserlassen mitzuwirken. Dazu setzt die Gemeinde Eschenbach neu auf ein digitales Tool.

Mitwirken war nie einfacher
Unter www.mitwirken-eschenbach.ch können Sie die im Entwurf feststehenden Planungsinstrumente ab sofort bequem online einsehen und zielgerichtet dazu Stellung nehmen. Dies vereinfacht sowohl Ihre Erfassung wie auch die spätere Auswertung durch die Gemeinde. Ihre Anliegen und Vorschläge werden anschliessend gewürdigt und (wo sinnvoll) in die Planung aufgenommen. So wird die Haltung der Bevölkerung in den Prozess miteinbezogen, noch bevor ein Planungsinstrument rechtskräftig erlassen und öffentlich aufgelegt wird.
 

Kommunale Richtplanung & Siedlungsentwicklung

Bereits aktiv ist die Mitwirkung zur Überarbeitung der Ortsplanung, welche die Stossrichtung für die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde vorgibt. Damit wird auch die auf Bundesebene vorgegebene Verdichtung vorangetrieben. Diese Entwicklungsstrategie wurde in einem mehrstufigen Verfahren unter Einbezug einer breit abgestützten Spurgruppe erarbeitet.

Die umfassenden Planungsinstrumente und der Ablauf der Mitwirkung wurden Ende April öffentlich vorgestellt und sind seither online einsehbar. Ihre Rückmeldung dazu können Sie noch bis Sonntag, 28. Mai 2023, digital erfassen.

Für individuelle Fragen und Anliegen dazu bietet die Bauverwaltung auf Voranmeldung individuelle Besprechungstermine an.
 

Schutzverordnung & Schutzplan

Um das historische Ortsbild sowie die gebietstypische Flora und Fauna zu sichern, werden wertvolle Kulturobjekte, Landschaften und Lebensräume unter Schutz gestellt. Dazu werden im kommunalen Schutzplan alle Objekte aufgeführt, welche bewahrt bzw. gefördert werden sollen. Die dazugehörige Schutzverordnung regelt den Umgang mit den Schutzobjekten und dient als Planungsgrundlage, um Pflege- und Aufwertungsmassnahmen zu koordinieren.

Über die vergangenen Jahre wurden die Schutzpläne der ehemaligen Gemeinden Eschenbach, Goldingen und St. Gallenkappel in einem umfassenden Projekt zusammengeführt und eine revidierte Schutzverordnung ausgearbeitet. Das Resultat dieser Arbeit wird am Donnerstag, 25. Mai 2023 öffentlich vorgestellt.

Daraufhin startet die öffentliche Mitwirkung. Eingaben zu diesem Projekt können ab dann bis Sonntag, 25. Juni 2023 digital erfasst werden.

Öffentliche Mitwirkung