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Mitwirkung zur Schutzverordnung

Um das historische Ortsbild sowie die gebietstypische Flora und Fauna zu sichern, werden wertvolle Kulturobjekte, Landschaften und Lebensräume unter Schutz gestellt. Dazu werden im kommunalen Schutzplan alle Objekte aufgeführt, welche bewahrt bzw. gefördert werden sollen. Die dazugehörige Schutzverordnung regelt den Umgang mit den Schutzobjekten und dient als Planungsgrundlage, um Pflege- und Aufwertungsmassnahmen zu koordinieren.

Über die vergangenen Jahre wurden die Schutzpläne der ehemaligen Gemeinden Eschenbach, Goldingen und St. Gallenkappel in einem umfassenden Projekt zusammengeführt und eine revidierte Schutzverordnung ausgearbeitet.

Am Donnerstag, 25. Mai 2023 wird das Resultat dieser Arbeit öffentlich vorgestellt. Daraufhin startet die öffentliche Mitwirkung. Dazu werden noch am Donnerstagabend alle Unterlagen werden auf www.mitwirken-eschenbach.ch aufgeschaltet. Eingaben zu diesem Projekt können ab dann bis Sonntag, 25. Juni 2023 digital erfasst werden.


Revision Schutzverordnung
 

Datum der Neuigkeit 23. Mai 2023