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Wasserentnahme wird zum Teil eingeschränkt

Die Pegelstände der Flüsse und Seen haben an vielen Orten saisonale Tiefststände erreicht. Die Wassertemperaturen erreichten in manchen Flüssen und Bächen bereits Werte, die für Wasserlebewesen lebensbedrohlich sind. Deshalb schränkt das Amt für Wasser und Energie den Wasserbezug für den Gemeingebrauch aus kleineren Oberflächengewässern ab Samstag, 15. Juli 2023, bis auf Weiteres ein.

Betroffen sind neben dem Linthgebiet auch die Regionen St.Gallen-Rorschach, Rheintal, Unter- und Obertoggenburg, Neckertal und Fürstenland. In diesen Gebieten wurde die Gefahrenstufe für Trockenheit von 2 auf 3 «erhebliche Gefahr» erhöht. Mit einer Allgemeinverfügung untersagt das Amt für Wasser und Energie in diesen Regionen ab Samstag, 15. Juli 2023, Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch aus Oberflächengewässern bis auf Widerruf.

Normalerweise sind Wasserentnahmen bis zu 50 Liter pro Minute zulässig, sofern für das Gewässer keine negativen Auswirkungen entstehen. Mit der Verfügung werden diese nun verboten. Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind weiterhin erlaubt. An der Entnahmestelle darf das Wasser jedoch nicht aufgestaut werden. Wasserentnahmen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, sind ohne Bewilligung ohnehin nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht.

Das aktuelle Verbot gilt für alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer, wie Weiher und Teiche, mit einigen aufgeführten Ausnahmen. So darf etwa aus dem Zürich-Obersee sowie aus dem Linthkanal weiterhin Wasser bezogen werden. Je nach Entwicklung der Niederschlagssituation können die Einschränkungen auf weitere Regionen ausgeweitet oder auch bewilligte Entnahmen eingeschränkt werden. Die betroffenen Personen werden in diesem Fall schriftlich informiert.

Sorgfältiger Umgang mit Wasserressourcen
Damit sich die Lage entspannt, sind flächendeckende und langanhaltende Niederschläge nötig. Starke, aber kurze Niederschläge, wie in den letzten Tagen, mindern die Auswirkungen der Trockenheit nur vorübergehend. Das Gebot, haushälterisch mit Wasser umzugehen, gilt unabhängig von der aktuellen Situation. Ebenso soll vor allem dann bewässert werden, wenn die Verdunstung gering ist; das heisst bei starker Bewölkung, in den Morgenstunden oder während der Nacht.

Aktuelle Informationen zur Trockenheit sind auf www.sg.ch/trockenheit verfügbar. Die Seite enthält gebietsbezogene Empfehlungen und Massnahmen sowie fachspezifische Ansprechstellen.

Erhebliche Waldbrandgefahr
Für die Waldbrandgefahrenlage gilt für den ganzen Kanton Gefahrenstufe 3 «erheblich». Das bedeutet:

  • Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen.
  • Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
  • Die Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen.

Mehr zur aktuellen Waldbrandgefahrenlage finden Sie hier.



Datum der Neuigkeit 14. Juli 2023