Willkommen auf der Website der Gemeinde Eschenbach



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Häufig gestellte Fragen Steueramt

Zuständiges Amt: Steueramt

Hier sehen Sie eine Auswahl der uns häufig gestellten Fragen (FAQ):

Ich ziehe dieses Jahr von Eschenbach weg. Was passiert mit meiner Steuerrechnung und meinen Steuern?

Wir stornieren die Ihnen zugestellte Rechnung für das laufende Jahr, weil die Steuern für das ganze Jahr in der Gemeinde geschuldet sind, in der Sie am 31. Dezember wohnen.
Bei einem Wegzug in eine Gemeinde im Kanton St. Gallen überweisen wir das daraus resultierende Guthaben inkl. Vergütungszins direkt an die Zuzugsgemeinde.
Bei einem Wegzug in einen anderen Kanton erhalten Sie die Steuern inkl. Vergütungszins zurück.

Warum muss ich bei den Kantons- und Gemeindesteuern Ausgleichszinsen bezahlen, obwohl ich die Rechnung fristgerecht bezahlt habe?

Gemäss dem St. Galler Steuergesetz (Art. 212) werden bei jeder Schlussrechnung Ausgleichszinsen berechnet:
a) zugunsten des Steuerpflichtigen auf allen Zahlungen, die er aufgrund einer vorläufigen  Rechnung
bis zur Schlussrechnung geleistet hat.
b) zulasten des Steuerpflichtigen auf dem veranlagten Steuerbetrag ab dem Verfalltag.

Das Instrument des Ausgleichszinses sorgt für eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen. Das Gesetz sieht einen allgemeinen Verfalltermin (31. Juli des entsprechenden Steuerjahres bei den periodischen Steuern) mit ausgleichender Zinsfolge vor.

Zur Zeit erhalten Sie 0.25% Zins zu Ihren Gunsten bei allen Zahlungen der diesjährigen ordentlichen Staats- und Gemeindesteuern, welche bei uns bis 31. Juli eintreffen.

Warum weicht die Summe meiner Zahlungen, die ich dieses Jahr geleistet habe, von der Schlussrechnung des letzten Jahres ab?

Die Zahlungen, die Sie dieses Jahr geleistet haben, gelten in der Regel für die diesjährigen Steuern. Die Schlussrechnung betrifft jedoch in der Regel das Vorjahr.

Wie kann ich die Steuern bequem mittels Dauerauftrag begleichen?

Sie können bei uns jederzeit Einzahlungsscheine bestellen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Referenznummer auf dem Einzahlungsschein Ihrer Bank oder Post bekannt geben, damit Ihre Zahlungen zugeordnet werden können.

Wichtig: Der Dauerauftrag muss jedes Jahr geändert werden, da sonst Ihre Zahlungen aufgrund der (alten) Referenznummer bei den Steuern des letzten Jahres, statt bei den aktuellen Steuern verbucht werden.


zur Übersicht