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Alimente

Zuständiges Amt: Abteilung Soziales

Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.
Für nicht vorschussberechtigte Unterhaltsbeiträge kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden.

Die Abteilung Soziales hilft dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten beim Eintreiben der Unterhaltsbeiträge. Es orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.

Schweizerischer Verband für Alimentenfachleute
Kantonales Gesetz über die Alimentenbevorschussung

Online-Dienste

Nutzungsbedingungen (docx, 18.8 kB).

Name Laden
Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe (pdf, 130.3 kB)


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