Alimente
Für nicht vorschussberechtigte Unterhaltsbeiträge kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden.
Die Abteilung Soziales hilft dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten beim Eintreiben der Unterhaltsbeiträge. Es orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.
Schweizerischer Verband für Alimentenfachleute
Kantonales Gesetz über die Alimentenbevorschussung
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Soziales | 055 286 15 10 | soziales@eschenbach.ch |