Mofalösung

Mofas und E-Bikes werden seit 2013 beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eingelöst. Bisher waren die Gemeinden für die Mofaeinlösung zuständig. Mofas müssen ab dem 01. Juni 2015 nicht mehr jährlich nachgeprüft werden.

Das Antragsfomular für die Mofa und e-Bike Lösung finden Sie hier: 
Mofa und e-Bike Kanton St. Gallen