Wasserzins/ Abwasserzuschlag

Wir verrechnen Ihnen den Wasserbezug zwei Mal jährlich. Im März erhalten Sie die Akontorechnung (50% des Vorjahres) und im September erfolgt jeweils die Schlussabrechnung.

Die Wasseruhren werden jährlich durch das Werkpersonal abgelesen. Das Wasserjahr dauert vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Mit der Wasserzins-Rechnung verrechnen wir Ihnen:

gemäss Reglement der Wasserversorgung:

Grundgebühr pro Wasserzähler; pro Jahr: Fr. 60.00 (Art. 60 lit. a WVR)
Gebäudezuschlag/Feuerschutzbeitrag auf aufgewertetem Neuwert: 0.20 Promille (Art. 60 lit. b WVR)
Konsumgebühr je bezogenem m3 Frischwasser: Fr. 1.30 (Art. 60 lit. c WVR)


gemäss Abwasser-Reglement:

Schmutzwassergebühr je bezogenem m3 Frischwasser: Fr. 1.50 (Art. 28 und 29 AWR)
Entwässerungsgebühr nach Grundstückfläche: Fr. 0.15 pro m2 (Art. 27 AWR)

Ausführliche Detailinformationen erhalten Sie in den Reglementen.