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Gebäudestandard für kommunale Bauten

Als Leitlinie und behördenverbindliches Instrument für die gemeindeeigenen Liegenschaften hat der Gemeinderat den Gebäudestandard eingeführt. Die im Gebäudestandard aufgeführten Punkte werden bei allen zukünftigen Neubauten und grösseren Sanierungen geprüft und entsprechend umgesetzt.

Mit dem Gebäudestandard werden MINERGIE-Standards für Neubauten und bestehende Bauten vorgegeben. Weitere Punkte betreffen beispielsweise den effizienten Elektrizitätseinsatz, die Verwendung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs, Massnahmen zur Verbesserung von Raum- und Siedlungsklima, Überlegungen rund um die Mobilität und eine nachhaltige Bewirtschaftung.

Der Gebäudestandard für Gemeinden wird laufend überarbeitet. Diese Aktualisierungen werden von der Gemeinde Eschenbach übernommen.

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Zuständige Instanz: Liegenschaften + Strassen

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