Grabunterhalt Friedhöfe Eschenbach
Grundsätzlich ist gem. Art. 63 und 64 des Bestattungs- und Friedhofsreglements der Gemeinde Eschenbach bei diesen Gräbern Grabschmuck ausgeschlossen. Bis zu einem gewissen Grad werden persönliche Gegenstände jedoch toleriert. Beschädigte Gegenstände oder verwelkte Blumen, welche nicht entfernt werden, werden vom Werkdienst entsorgt.
Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt gerne zur Verfügung: Telefon: 055 286 15 90 | E-Mail: bestattungsamt@eschenbach.ch.