Grabunterhalt Friedhöfe Eschenbach

14. Oktober 2026
Das Bestattungsamt bittet die Angehörigen bei den Gemeinschaftsgräbern und bei den Gräbern in der Urnenwand- bzw. Urnennische den persönlichen Grabschmuck gelegentlich zu kontrollieren und verwelkte Blumen und/oder beschädigte Gegenstände zu entsorgen.

Grundsätzlich ist gem. Art. 63 und 64 des Bestattungs- und Friedhofsreglements der Gemeinde Eschenbach bei diesen Gräbern Grabschmuck ausgeschlossen. Bis zu einem gewissen Grad werden persönliche Gegenstände jedoch toleriert. Beschädigte Gegenstände oder verwelkte Blumen, welche nicht entfernt werden, werden vom Werkdienst entsorgt.

Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt gerne zur Verfügung: Telefon: 055 286 15 90 | E-Mail: bestattungsamt@eschenbach.ch.

Friedhof Eschenbach