Migration & Integration
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Im März 2019 trat das revidierte Asylgesetz in Kraft. Seither verbleiben die Asylsuchenden bis zum Aufnahmeentscheid in Bundes- oder Kantonszentren. So leben auch in Eschenbach grundsätzlich keine «Asylsuchenden» (N-Bewilligung) mehr. Den Gemeinden werden Flüchtlinge erst zugewiesen, wenn diese ein Bleiberecht haben (anerkannte Flüchtlinge mit B-Bewilligung oder vorläufig aufgenommene Ausländer/Flüchtlinge mit FVA-Bewilligung) und faktisch nicht mehr asylsuchend sind.
Im März 2019 trat das revidierte Asylgesetz in Kraft. Seither verbleiben die Asylsuchenden bis zum Aufnahmeentscheid in Bundes- oder Kantonszentren. So leben auch in Eschenbach grundsätzlich keine «Asylsuchenden» (N-Bewilligung) mehr. Den Gemeinden werden Flüchtlinge erst zugewiesen, wenn diese ein Bleiberecht haben (anerkannte Flüchtlinge mit B-Bewilligung oder vorläufig aufgenommene Ausländer/Flüchtlinge mit FVA-Bewilligung) und faktisch nicht mehr asylsuchend sind.
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Eschenbach erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
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Alle wichtigen Informationen für Zugewanderte im Kanton St. Gallen bereitstellen.
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