Häufige Fragen zum Gemeindehausprojekt
Alle Informationen zum Projekt sowie die Planunterlagen und weitere Dokumente finden Sie online unter www.eschenbach.ch/gemeindehaus. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Vorhaben. Die Liste wird laufend ergänzt.
Die heutige Verwaltung funktioniert – allerdings unter zunehmend schwierigen räumlichen Bedingungen. Die bestehenden Kapazitäten sind fast vollständig ausgeschöpft und lassen keinen Raum für zukünftige Weiterentwicklungen.
Gleichzeitig befindet sich die Gemeindeverwaltung heute in Mietlösungen an zwei Standorten. Damit bezahlt die Gemeinde dauerhaft für Räumlichkeiten, die ihr nicht gehören und die nur beschränkt an zukünftige Bedürfnisse angepasst werden können.
Eschenbach ist eine Einheitsgemeinde. Das bedeutet, dass die Gemeinde- und Schulverwaltung organisatorisch stark zusammenhängen, heute aber räumlich getrennt sind. Dies macht die Abläufe und die Zusammenarbeit aufwendiger. Synergien lassen sich nicht erschliessen – beispielsweise im Bereich der Finanzverwaltung.
Mit dem Neubau wird deshalb nicht einfach ein «schöneres Bürogebäude» geschaffen. Es geht darum, die Verwaltung langfristig räumlich, organisatorisch und finanziell auf eine tragfähige Grundlage zu stellen.
Für die Bevölkerung bedeutet der Neubau insbesondere eine zentrale und zeitgemässe Anlaufstelle. Die verschiedenen Verwaltungsbereiche können an einem Standort gebündelt werden. Dadurch werden Orientierung und Zugänglichkeit verbessert. Gleichzeitig entstehen funktionale Räumlichkeiten für Beratung, Gespräche und persönliche Anliegen. Der Nutzen des Projekts liegt also nicht nur in besseren Arbeitsplätzen für die Mitarbeitenden, sondern auch in einem modernen und bürgerfreundlichen Verwaltungsangebot.
Die Gemeinde steht tatsächlich vor mehreren wichtigen Investitionen, welche es aufeinander abzustimmen gilt. Mit dem Um- und Ausbau des Altersheims Berg (2018 - 2019), dem Sportanlagenbau (2019 - 2021), der 2025 realisierten flexiblen Schulraumlösung, dem vor Ausführung stehenden zentralen Feuerwehrdepot und dem im Frühjahr an der Urne gutgeheissenen Projekt 6-fach-Kindergarten inkl. schulergänzenden Tagesstrukturen wurden in verschiedenen Bereichen die Weichen für die Zukunft gestellt. Weitere zukünftige Projekte – so etwa in den Sparten Schule und Alter – sind in der Liegenschaftsstrategie eingeordnet und auch in der Investitionsplanung berücksichtigt. (Wobei nicht alle diese Projekte über Steuergelder finanziert werden.)
Das Gemeindehaus ist also kein isoliertes Einzelprojekt, sondern Teil der langfristigen, gut abgestimmten und finanzierbaren Strategie. Die Gemeinde muss ihre Infrastruktur laufend an die Entwicklung der Bevölkerung, deren Bedürfnisse und sonstige Einflüsse anpassen, um die hohe Wohn- und Lebensqualität auch für künftige Generationen zu erhalten.
Mieten bietet zwar kurzfristig Flexibilität. Langfristig entstehen jedoch laufende Kosten, ohne dass die Gemeinde eigenes Vermögen aufbaut. Zudem besteht bei Mietverhältnissen das Risiko einer Kündigung durch den Vermieter. So ist Eschenbach im ganzen Kanton die einzige Gemeinde, welche eine Mietlösung als Verwaltungshauptstandort nutzt.
Mit einem eigenen Gebäude kann die Gemeinde die Räume langfristig auf die lokalen Bedürfnisse ausrichten und ist weniger von Mietzinsentwicklungen, Vertragsbedingungen und der Verfügbarkeit geeigneter Räumlichkeiten abhängig. Zudem bleibt das Gebäude im Eigentum der Gemeinde und stellt damit einen langfristigen Vermögenswert dar.
Hinzu kommt, dass wir uns derzeit in einem vergleichsweise günstigen Zinsumfeld befinden, während bei den Mietkosten tendenziell mit steigenden Preisen zu rechnen ist.
Die Kosten müssen im Verhältnis zur Nutzfläche und Zeit betrachtet werden. Das neue Verwaltungsgebäude ist als langfristige Lösung angelegt und bietet für die heutigen und künftigen Bedürfnisse deutlich mehr Platz.
Während der Abschreibungsdauer ist die finanzielle Belastung für die Gemeinde tatsächlich höher als die heutigen Mietkosten. Das Gebäude wird im Verwaltungsvermögen der Gemeinde über 35 Jahre abgeschrieben. Während dieser Investitionsphase betragen die durchschnittlichen jährlichen Kosten rund Fr. 768'500.–, gegenüber heutigen Mietkosten von rund Fr. 400'000.– pro Jahr.
Nach dieser Investitionsphase entfällt die Abschreibung. Die laufenden Kosten beschränken sich dann im Wesentlichen auf Gebäudeunterhalt und Betrieb. Aus heutiger Sicht werden diese Aufwendungen auf rund Fr. 115'000.– pro Jahr geschätzt. Die Betrachtung über einen längeren Zeitraum zeigt also ein anderes Bild: Neben den zahlreichen betrieblichen Vorteilen bietet der Neubau auch aus finanzieller Sicht langfristige Vorteile.
Aktuell verteilen sich die 58 Arbeitsplätze der Gemeinde-, Schul- und Musikschulverwaltung auf vier Standorte. Dafür fallen nicht nur Mietkosten an, sondern es sind bei diesem Vergleich auch die Kosten für Unterhalt, Reinigung, Strom, Gas und Wasser/Abwasser zu berücksichtigen.
Gemeinde und Schule arbeiten bereits heute eng zusammen – beispielsweise im Bereich der Finanzverwaltung. Mit der räumlichen Zusammenführung wird der seit Jahren organisatorisch bestehenden Einheitsgemeinde auch räumlich Rechnung getragen. Die gemeinsame Unterbringung erleichtert den Austausch, verkürzt Wege und ermöglicht eine effizientere Nutzung von Infrastruktur und Besprechungsräumen.
Die Digitalisierung ermöglicht heute flexible und mobile Arbeitsmodelle. Dennoch werden physische Anlaufstellen für die Bevölkerung auch in Zukunft von Bedeutung sein. Dabei sind neben der fachlichen Betreuung auch ein persönlicher Service, eine gute Erreichbarkeit und Diskretion sowie Datensicherheit zentrale Faktoren. Gleichzeitig erleichtert die räumliche Nähe die interne Zusammenarbeit und den direkten Austausch zwischen den verschiedenen Verwaltungsbereichen.
Homeoffice und Mobileoffice können für die Verwaltung je nach Aufgabe und Funktion eine wertvolle Ergänzung sein. Sie ersetzen jedoch bei weitem nicht die Vorteile eines gemeinsamen Verwaltungsstandorts und einer gut organisierten Zusammenarbeit vor Ort.
Tatsächlich befindet sich unsere Arbeitswelt stetig im Wandel. Wie sich die Digitalisierung langfristig auf den Stellenplan und den konkreten Arbeitsplatzbedarf auswirken wird, lässt sich heute allerdings nur bedingt voraussagen.
Es ist unbestritten, dass digitale Dienstleistungen weiter an Bedeutung gewinnen werden. Trotzdem wird es auch künftig Menschen geben, die persönliche Beratung benötigen oder ihre Anliegen lieber direkt vor Ort klären.
Auch für die Gemeinde- und Schulverwaltung ist die Digitalisierung und Automatisierung ein wichtiges Thema. Wir sind bestrebt, unsere Prozesse weiterhin laufend zu optimieren und beispielsweise mit zusätzlichen sinnvollen E-Government-Lösungen effizienter zu gestalten und dadurch Ressourcen einzusparen.
Dem steht jedoch das anhaltende Bevölkerungswachstum gegenüber. Eschenbach ist eine attraktive Gemeinde, und die Einwohnerzahl ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen (+ 20 % seit der Gemeindevereinigung im Jahr 2013). Dieses Wachstum führt auch in der Verwaltung zu zusätzlichen Aufgaben und einem erheblichen Mehraufwand, der allein durch die Digitalisierung nicht aufgefangen werden kann. Hinzu kommen immer wieder neue Aufgaben, welche entweder aus der Gesetzgebung resultieren, von Bund und Kanton an die Gemeinden delegiert oder von der Gesellschaft erwartet werden.
Diese Überlegungen sind in die Projektierung eingeflossen. Sinnvollerweise ist im Raumprogramm des neuen Verwaltungsgebäudes gegenüber den heutigen knappen Verhältnissen ein gewisser Entwicklungsspielraum eingerechnet (Arbeitsplatzpotenzial + ca. 30 %). Dieser soll dafür sorgen, dass der Neubau den Anforderungen einer wachsenden Gemeinde langfristig gerecht wird. Gleichzeitig sind die Büroflächen dank des nutzungsneutralen Statikrasters flexibel einsetzbar. Die Kapazitäten der einzelnen Bereiche können dadurch bei veränderten Anforderungen angepasst werden.
Homeoffice ist mit den Dienstleistungen einer Gemeinde in vielen Bereichen nur bedingt vereinbar. Diese Arbeitsform stellt deshalb in der heutigen Praxis eine Ausnahme dar.
Sollte sich der Gesamtbedarf an Büroarbeitsplätzen für die Gemeinde- und Schulverwaltung inskünftig tatsächlich reduzieren, ist auch eine teilweise externe Nutzung (z.B. für regional organisierte Dienstleistungen) denkbar. Zugleich lässt das Konzept Raum für allfällige Erweiterungen in ferner Zukunft durch einen zusätzlichen Baukörper.
Die im Projekt enthaltenen Platzreserven werden schon ab Bezug durch die verschiedenen Abteilungen aktiv genutzt. Zugleich schaffen sie den notwendigen Handlungsspielraum, um auf das erwartete Wachstum und veränderte organisatorische Anforderungen reagieren zu können. Entscheidend ist, dass die Gemeinde nicht bereits wenige Jahre nach Bezug wieder vor einem Platzproblem steht.
Direkte Vergleiche zwischen einzelnen Bauprojekten sind nur bedingt aussagekräftig. Die Ausgangslage (Grösse und Struktur der Verwaltung, örtliche Begebenheiten, Baugrund, etc.) ist von Vorhaben zu Vorhaben unterschiedlich und beeinflusst die Kosten massgeblich. Mit einem Gebäudekostenpreis von Fr. 913.–/m3 weist das vorliegende Projekt eine gute Bauökonomie* auf. Gleichzeitig werden die vorhandenen Landreserven haushälterisch genutzt.
Ein Gemeindehausneubau ist aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Verwaltungsbereiche ein vergleichsweise komplexes Vorhaben. Dabei werden verschiedene Arbeitsplätze, Publikumsbereiche, Besprechungs- und Sitzungsräume sowie die unterschiedlichen Bedürfnisse mehrerer Verwaltungsorganisationen unter einem Dach vereint. Den verantwortlichen Architekten ist es gelungen, daraus ein funktionales und kostenbewusstes Projekt mit schlanken Strukturen zu entwickeln, das sich gut in das bestehende Umfeld einfügt. Dies war mit einer der Gründe, weshalb sich dieses Projekt im Wettbewerb unter zahlreichen Mitbewerbern durchgesetzt hat.
(* Generell liegt für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes im mittleren Standard in der Schweiz der reine Gebäudekostenpreis (BKP 2) aktuell bei rund CHF 950.-/m3 (nach SIA 416). Diese Vergleichswerte sind abhängig von Index und Quelle sowie von Projektgrösse und spezifischen Eigenschaften. Bei öffentlichen Bauten liegen die Kennwerte oft deutlich höher.)
Eine Redimensionierung des Projektes ergibt tatsächlich wenig Sinn, weil dadurch die zentralen Verbesserungen (Synergien nutzen und Entwicklungsspielraum schaffen) wegfallen würden. Die Platzverhältnisse stossen zudem nicht nur in der Gemeinde- sondern auch bei der Schulverwaltung langfristig an ihre Grenzen.
Das vorliegende Projekt ist das Resultat eines umfassenden mehrstufigen Planungsprozess. Dabei wurden vielfältige Lösungen durch eine Fachjury anonymisiert miteinander verglichen und gegeneinander abgewogen wurden. Es berücksichtigt die spezifische Ausgangslage unserer Gemeinde optimal und schafft zugleich die Grundlage dafür, dass die Gemeinde- und Schulverwaltung auch in Zukunft einen wertvollen, bürgerfreundlichen Service bieten können.
Das Ziel ist definitiv kein architektonisches Prestigeobjekt. Gleichzeitig handelt es sich bei einem Gemeindehaus um ein öffentliches Gebäude, das über Jahrzehnte Bestand haben soll und einen wichtigen Teil des Ortsbildes prägt. Der Anspruch besteht deshalb darin, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und eine gute Einbettung in das Umfeld miteinander zu verbinden.
Die Tiefgarage ist Bestandteil der Gesamtplanung und dient dazu, den erforderlichen Parkplatzbedarf innerhalb des Areals für Mitarbeitende und Publikumsverkehr sicherzustellen. Gleichzeitig wird dadurch verhindert, dass zusätzlicher oberirdischer Raum für Parkplätze benötigt wird. Dies sichert wertvolle Freiflächen. (Der bisherige oberirdische Parkplatz soll ebenfalls redimensioniert und teilweise in der Tiefgarage verlagert werden.)
Die gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr ist ein wichtiger Vorteil des Standorts. Gleichzeitig müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse von Mitarbeitenden, Besucherinnen und Besuchern sowie weiteren Nutzungen berücksichtigt werden. Ziel ist eine ausgewogene Lösung, welche sowohl den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr als auch den notwendigen motorisierten Individualverkehr berücksichtigt.
Die Tiefgarage ist auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten nutzbar – so etwa für Anlässe der Schule, Trainings in der Turnhalle oder Veranstaltungen in der Aula Breiten. Dabei werden die Plätze entsprechend dem Parkierungsreglement der Gemeinde konsequent bewirtschaftet (Kostenpflicht für Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher sowie externe Nutzende), womit Einnahmen erzielt werden können.
Das Gebäude ist weder eine Luxusbaute noch ein architektonisches Prestigeobjekt. Im Zentrum stehen ein funktionales Raumkonzept, effiziente Strukturen und zeitgemässe Arbeitsbedingungen.
Der zentrale Standort und die klare Struktur des Gebäudes verbessern die Orientierung und Zugänglichkeit für die Bevölkerung. Zudem schafft das Projekt mit dem begrünten Vorplatz attraktiven öffentlichen Raum.
Gleichzeitig erfüllen die im Innenraum vorgesehenen Aufenthalts- und Begegnungsbereiche eine konkrete Funktion. Sie fördern den Austausch und die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und tragen zu einem produktiven Arbeitsumfeld bei. Eine zeitgemässe Büroinfrastruktur ist zudem ein wichtiger Faktor bei der Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeitender.
Diese Aussage stützt sich auf die mittel- und langfristige Finanzplanung der Gemeinde (siehe «Eschenbach aktuell» Ausgabe 9/2026). Diese zeigt, dass das Investitionsvolumen in den kommenden Jahren zwar hoch ausfällt. Gleichzeitig verfügt Eschenbach über eine steigende Steuerkraft, die eine wichtige Grundlage für die Finanzierung der anstehenden Investitionen (siehe Liegenschaftsstrategie) bildet.
Damit wird es möglich, den kurzfristig erwarteten Schuldenanstieg mittel- bis langfristig wieder abzubauen. Die Gemeinde verfügt somit trotz der umfangreichen Investitionen über eine solide finanzielle Perspektive.
Die Gemeinde Eschenbach setzt seit Jahren auf eine nachhaltige Finanzstrategie, vorsichtige Prognosen und eine bedachte Ausgabenpraxis. Zugleich sollen notwendige Investitionen rechtzeitig getätigt und nicht auf künftige Generationen abgewälzt werden. Das fortlaufende Wachstum der Gemeinde ist ein Indiz dafür, dass wir mit dieser Strategie auf dem richtigen Weg sind.
Der finanzielle Spielraum ist nicht abhängig von einem einzelnen Projekt. Er wird im Rahmen der kontinuierlichen Finanzplanung laufend überprüft. So kann eine allfällige Steuersenkung diskutiert werden, sobald die Bedingungen dafür nachhaltig gegeben sind.
Im Kreditrahmen ist eine Reserve von 3 % der gesamten Baukosten enthalten. Damit besteht ein gewisser Spielraum, um mögliche Kostensteigerungen aufzufangen. Zudem ist der Projektierungsstand bereits relativ weit fortgeschritten. Vertiefte Prüfungen und eine Zweitschätzung durch einen unabhängigen externen Kostenplaner erhöhen die Verlässlichkeit der aktuellen Kostenberechnung. Ebenfalls wird allfälligen Kostensteigerungen während dem Planung- und Bauprozess mit gezielten Projektsteuerungsentscheiden entgegengewirkt. Trotzdem lässt sich die Preisentwicklung für ein solches Grossprojekt mit einem fünfjährigen Zeithorizont nicht vollständig voraussagen.
Bei einem Bauprojekt über mehrere Jahre kann keine absolute Kostensicherheit garantiert werden. Ziel ist es, die Kosten durch eine sorgfältige Planung, Ausschreibung und Vergabe im vorgegebenen Kreditrahmen zu halten. Dazu wird die Kostenentwicklung während der Detailplanung und auch während der Bauzeit laufend überprüft, sodass allfälligen Kostensteigerungen wird mit gezielten Projektsteuerungsentscheiden entgegengewirkt werden kann.
Sollten sich dennoch wesentliche Änderungen ergeben, gelten selbstverständlich die entsprechenden finanz- und baurechtlichen Vorgaben.
Wenn die Stimmbürgerschaft das Projekt Ende November 2026 an der Urne gutheisst, startet im Frühjahr 2027 die Projektierungsphase. Dabei wird das Vorhaben weiter konkretisiert und unter Beizug von Fachplanern bis ins Detail ausgearbeitet.
Anschliessend folgt das Baubewilligungsverfahren inklusive öffentlicher Auflage. Je nach Rückmeldungen und allfälligem Bereinigungsaufwand kann dies unterschiedlich viel Zeit beanspruchen. Erst danach können die Submissionen für die einzelnen Arbeitspakete vorbereitet und durchgeführt werden.
Der Baubeginn ist für Herbst 2029 vorgesehen. Die geplante Bauweise mit vorfabrizierten Holzelementen ist nicht nur ökologisch nachhaltig, sondern ermöglicht auch eine vergleichsweise kurze Bauzeit. So ist der Bezug der neuen Räumlichkeiten nach einer gut zweijährigen Bauphase realistisch.
Während der Bauzeit wird grossen Wert auf einen reibungslosen Schulbetrieb und selbstverständlich auch auf die Sicherheit für alle Beteiligten gelegt. Es werden geeignete Fuss- und Veloverbindungen geschaffen und ausgeschildert. Ebenfalls sollen besonders lärmintensive Bauarbeiten während den Schulferien ausgeführt werden.
Für die Schulverwaltung muss während der Bauphase eine Zwischenlösung gefunden werden. Diese wird voraussichtlich im Oberstufenzentrum Breiten Platz finden.
Im Rahmen der Erarbeitung der Liegenschaftsstrategie wurden mehrere mögliche Standorte für das Gemeindehaus geprüft. Dabei zeigte sich, dass die gemeindeeigenen Landreserven im Gebiet Breiten für das Vorhaben am besten geeignet sind.
Der Standort überzeugt insbesondere durch seine zentrale Lage an der Hauptachse, die gute Erschliessung, die barrierefreie Zugänglichkeit, die Nähe zum öffentlichen Verkehr und die unmittelbare Nähe zur Schule.
Der Neubau wird gut in das bestehende Areal integriert und gewährleistet die Verbindungswege für die Schülerinnen und Schüler. Ein attraktiver Vorplatz mit Brunnen, Sitzgelegenheiten und Grünflächen schafft hochwertigen öffentlichen Raum. Dieser kann auch für Veranstaltungen oder als Aussenschulraum genutzt werden. Durch den Umzug der Musikschulverwaltung werden Räume im Oberstufenzentrum für schulische Zwecke frei. Und sollte die Oberstufe dereinst zusätzlich vergrössert werden müssen, sind dafür auf dem Perimeter weitere Landreserven vorhanden.
Eine dereinstige Umnutzung des denkmalgeschützten Schulhauses Dorf wurde mehrfach geprüft. Diese Option musste jedoch verworfen worden. Das Umbauvorhaben wäre sehr kostenintensiv, deutlich weniger flexibel und würde – auch mit einem Erweiterungsbau – nicht einmal den heutigen Platzbedarf erfüllen.
Die Nachhaltigkeit des Projekts beschränkt sich nicht auf die Wahl und Bezugsquelle des Baustoffs. Entscheidend sind das gesamte Energiekonzept, die Gebäudestruktur, die langfristige Nutzbarkeit, die Flexibilität und die Lebensdauer.
Geplant ist ein Holzelementbau mit Schweizer Holz im Fassadenbereich nach Minergie-A Standard mit Photovoltaikanlage und Erdsonden-Wärmepumpe. Dabei werden – soweit im Rahmen der Submissionsgesetzgebung zulässig – lokale Dienstleister und Lieferanten berücksichtigt.
Das grösste Risiko bei einem Projekt dieser Grössenordnung liegt in der langfristigen Entwicklung von Kosten, Zinsen, Bevölkerungszahl und Verwaltungsbedarf. Diese Faktoren lassen sich über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten nicht exakt vorhersagen.
Gerade deshalb wurde bei der Planung Wert auf ein flexibles Gebäude, eine solide Finanzplanung und eine möglichst wirtschaftliche Bauweise gelegt. Eine verantwortungsvolle Investition bedeutet nicht, dass alle zukünftigen Entwicklungen vorhersehbar sein müssen. Sie bedeutet, die heute bekannten Risiken zu berücksichtigen und zugleich Handlungsspielraum für die Zukunft zu schaffen.
Bei einem «Nein» an der Urne müsste die Gemeinde die Gründe, welche zur Ablehnung geführt haben, analysieren und danach die Situation neu beurteilen. Dabei würde sich dann entscheiden, ob alternative Lösungen geprüft, oder der Status Quo beibehalten wird.
Die heutigen räumlichen Einschränkungen und die finanziell belastende Mietlösung würden dadurch noch länger bestehen bleiben. Tendenziell müssten inskünftig gar zusätzliche Räume angemietet werden, was wiederum Mehraufwendungen mit sich bringt. Ein «Nein» bedeutet somit nicht, dass keine Kosten anfallen.
Das Bedürfnis nach einem grösseren Verwaltungsgebäude, welches alle Dienstleistungen an einem Standort vereinigt, würde weiterhin bestehen und die Dringlichkeit würde sich laufend verstärken. Eine allfällige spätere Neuplanung würde erneute Auslagen mit sich bringen und zugleich wird ein Neubau in Zukunft nicht günstiger werden.