
Betreibungsbegehren
Mit einer Betreibung können offene Rechnungen mit Hilfe des Staates eingefordert werden. Dies ist ein wichtiges Instrument zum Erhalt der Rechtssicherheit.
Um als Gläubiger eine Betreibung einzuleiten, müssen Sie ein Betreibungsbegehren an das Betreibungsamt des Wohnsitzes/Domizils des Schuldners stellen. Nutzen Sie dazu das untenstehende Formular. Es ist für sämtliche Betreibungsämter der Schweiz gültig und benötigt die Originalunterschrift des Gläubigers oder seines Vertreters.
Im Betreibungsbegehren beziffern Sie Ihre Forderung. Das Betreibungsamt erstellt daraus einen formellen Zahlungsbefehl an den Schuldner.
Die Betreibungskosten sind immer vom Gläubiger vorzuschiessen und werden in der Folge durch das Betreibungsamt als Bestandteil der Forderung dem Schuldner in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen zum Betreibungsverfahren finden Sie hier.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 055 286 15 00 | betreibungsamt@eschenbach.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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