Abmeldung Auslandaufenthalt
Schweizer Staatsangehörige
Definitive Abmeldung ins Ausland
Für die definitive Abmeldung ins Ausland bitten wir Sie persönlich beim Einwohneramt vorbeizukommen und sich abzumelden. Die Abmeldung kann frühestens 30 Tage vor der Ausreise eingeleitet werden. Es ist nicht möglich, den Wegzug ins Ausland online zu melden. Zusätzlich bitten wir Sie mit dem Gemeindesteueramt Kontakt aufzunehmen.
Kurzfristige Auslandaufenthalte
Bei kurzfristigen Auslandreisen ist in der Regel keine Abmeldung nötig. Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten, insbesondere wenn der Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt wird, muss man sich persönlich abmelden und sich nach der Abmeldung im Auslandschweizerregister anmelden. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Einwohneramt.
Weitere Informationen zum temporären Auslandaufenthalt vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten
Flyer Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Militärdienstpflichtige
Militärdienstpflichtige die sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen, müssen einen militärischen Auslandurlaub beim Amt für Militär und Zivilschutz, Kreiskommando in St. Gallen beantragen.
Formular Gesuch um Auslandurlaub
Ausländische Staatsangehörige
Definitive Abmeldung ins Ausland
Für die definitive Abmeldung ins Ausland bitten wir Sie persönlich mit Ihrer ausländerrechtlichen Bewilligung vorbeizukommen und sich abzumelden. Bei der Abmeldung wird das Formular für die Abmeldung ausgefüllt und die ausländerrechtliche Bewilligung eingezogen. Die Abmeldung kann frühestens 30 Tage vor der Ausreise eingeleitet werden. Es ist nicht möglich, den Wegzug ins Ausland online zu melden. Zusätzlich bitten wir Sie mit dem Gemeindesteueramt Kontakt aufzunehmen.
Kurzfristige Auslandaufenthalte
Bei kurzfristigen Auslandreisen ist in der Regel keine Abmeldung nötig. Bitte beachten Sie, dass falls Sie die Schweiz verlassen, ohne sich abzumelden, die Kurzaufenthaltsbewilligung nach drei Monaten und die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung nach sechs Monaten nach der Ausreise erlischt.
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| Flyer Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (PDF, 1.59 MB) | Download | 0 | Flyer Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohneramt/Empfang | 055 286 15 05 | einwohneramt@eschenbach.ch |