Meldung längerer Auslandsaufenthalte durch EL-Beziehende
Die AHV-Zweigstelle Eschenbach SG ist verpflichtet, der SVA St. Gallen zu melden, wenn der Verdacht besteht, dass sich Einwohnerinnen oder Einwohner mit EL während eines Kalenderjahres länger als drei Monate im Ausland aufhalten.
Bei EL-Beziehenden, welche sich vermutlich länger im Ausland aufhalten, kann die SVA St. Gallen eine Auflage anordnen, beispielsweise die Pflicht, sich regelmässig bei der AHV-Zweigstelle zu melden, um den Aufenthalt in der Schweiz nachzuweisen.
Preis
| Name | Telefon | Kontakt |
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| AHV-Zweigstelle | 055 286 15 13 | soziales@eschenbach.ch |