Elternschaftsbeiträge

Bei zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben Eltern bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf nicht durch Einkommen gedeckt ist. Anspruchsberechtigt ist der Elternteil, welcher das Kind hauptsächlich betreut.

Zahlungen werden nach dem kantonalen Gesetz über Elternschaftsbeiträge (sGS 372.1)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ausgerichtet.

Alle Informationen rund um die Elternschaftsbeiträge sowie das entsprechende Gesuchsforumlar finden Sie im Online-Schalter.

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