Elternschaftsbeiträge
Bei zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben Eltern bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf nicht durch Einkommen gedeckt ist. Anspruchsberechtigt ist der Elternteil, welcher das Kind hauptsächlich betreut.
Das «Gesetz über ElternschaftsbeiträgeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» ersetzt ab 1. Januar 2018 das «Gesetz über Mutterschaftsbeiträge vom 5. Dezember 1985».
Über diesen LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. kommen Sie direkt auf die Informationen über die Elternschaftsbeiträge des Kantons St. GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Mütter- und Väterberatung LinthExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Abteilung Soziales | 055 286 15 10 | soziales@eschenbach.ch |