
Begehren um Grundstückschätzung
Damit Sie als Eigentümerin oder Eigentümer wissen, zu welchem Wert Ihr Gebäude versichert ist, werden die Versicherungswerte regelmässig geschätzt. Dies erfolgt durch die Fachschätzerinnen und Fachschätzer der GVSG in Zusammenarbeit mit den Grundbuchämtern. Mehr dazu erfahren Sie unter www.gvsg.ch.
Als Eigentümerin oder Eigentümer können Sie jederzeit eine Neuschätzung verlangen. Bitte laden Sie dazu dieses Formular herunter und reichen es beim Grundbuchamt Eschenbach mit Originalunterschrift ein.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Grundbuchamt | 055 286 15 35 | grundbuchamt@eschenbach.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|