Begehren um Grundstückschätzung

Damit Sie als Eigentümerin oder Eigentümer wissen, zu welchem Wert Ihr Gebäude versichert ist, werden die Versicherungswerte regelmässig geschätzt. Dies erfolgt durch die Fachschätzerinnen und Fachschätzer der GVSG  in Zusammenarbeit mit den Grundbuchämtern. Mehr dazu erfahren Sie unter www.gvsg.ch.

Als Eigentümerin oder Eigentümer können Sie jederzeit eine Neuschätzung verlangen. Bitte laden Sie dazu dieses Formular herunter und reichen es beim Grundbuchamt Eschenbach mit Originalunterschrift ein.

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