
Bewilligung zum Feuerwerk-Verkauf
Der Bund regelt die Bedingungen für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Für den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken ist eine Bewilligung notwendig. Diese können Sie über untenstehendes Formular beantragen.
(Informationen rund um die Bewilligung zum Abbrennen von Feuerwerken finden Sie hier.)
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 055 286 15 50 | info@eschenbach.ch |