
Patent für Kleinhandel mit gebrannten Wassern
Im Kanton St. Gallen ist der Kleinhandel mit gebrannten Wassern gemäss Gastwirtschaftsgesetz bewilligungspflichtig. Das bedeutet, dass man eine entsprechendes Patent, benötigt, um Spirituosen im Einzelhandel oder an Veranstaltungen zu verkaufen. Die Zuständigkeit für die Erteilung liegt bei der politischen Gemeinde.
Sie wollen in Ihrem Geschäft / an einem Anlass Spirituosen verkaufen? Dann füllen Sie das untenstehende Gesuchsformular aus und senden Sie es an die Gemeinderatskanzlei.
Weitere Informationen rund um das Gastwirtschaftswesen finden Sie hier.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 055 286 15 50 | info@eschenbach.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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