
Abmeldung / Wegzug
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Dank eUmzug können Sie Ihren Wegzug aus der Gemeinde Eschenbach unabhängig von den Schalteröffnungszeiten bequem online melden. Der Online-Schalter führt Sie dabei Schritt für Schritt durch den Prozess. Die An-/Abmeldung hat innerhalb von 14 Tagen nach dem Wohnortwechsel zu erfolgen (frühestens 90 Tage vor dem Umzug).
Selbstverständlich kann die Abmeldung persönlich auf der Gemeindeverwaltung erfolgen – wir freuen uns auf Ihren Besuch. Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Abmeldung ausschliesslich am Schalter tätigen.
Weitere Hinweise
Für einen reibungslosen Umzug gibt es – auch neben der Abmeldung bei der Gemeinde – einiges zu organisieren:
- Bei einer Abmeldung ins Ausland bitten wir Sie zudem mit dem Gemeindesteueramt Kontakt aufzunehmen.
- Postumleitung: Denken Sie daran, die neue Adresse der Post zu melden und einen Nachsendeauftrag für eingehende Briefe/Pakete einzurichten. Mehr dazu erfahren Sie hier. Zudem ist die Adressänderung auch dem Arbeitgeber und sonstigen Vertragspartnern (Bank und Kreditkartenfirma, Krankenkasse, Ärzte und Versicherungen, Internet- und Telefonanbieter, etc.) mitzuteilen.
- Strombezug: Hat Sie Ihre Hausverwaltung schon bei der St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) ab-/umgemeldet? Klären Sie dies bitte bei Ihrer Hausverwaltung ab oder erkundigen Sie sich direkt bei der SAK unter der Telefonnummer 071 229 51 51.
- Strassenverkehrsamt: Damit auch das Strassenverkehrsamt die Post an die richtige Adresse zustellen kann, sind Adressänderungen hier zu melden. Wenn Sie den Kanton St. Gallen verlassen, informieren Sie sich beim Strassenverkehrsamt des neuen Wohnsitzkantons bezüglich Kontrollschilderwechsel.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt/Empfang | 055 286 15 05 | einwohneramt@eschenbach.ch |