Asyl- und Flüchtlingswesen

Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich durchlaufen in der Schweiz verschiedene Stationen, bevor sie einer Gemeinde zugewiesen werden. Nach ihrer Einreise werden sie zunächst durch den Bund aufgenommen und betreut. Anschliessend erfolgt die Zuweisung an einen Kanton und später an eine Gemeinde. Je nach Verfahrensstand und Aufenthaltsstatus können den Gemeinden sowohl anerkannte Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen, Schutzbedürftige mit Status S als auch Asylsuchende zugewiesen werden.

Die Aufnahme von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich erfolgt dabei nicht freiwillig, sondern basiert auf den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton. Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Personen aufzunehmen. Werden die vorgegebenen Aufnahmekontingente über längere Zeit nicht erfüllt, können zusätzliche Personen im Rahmen von Direktzuweisungen einer Gemeinde zugeteilt werden.

Aktives Miteinander
In Eschenbach leben Menschen mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Sie sind Teil unserer Gemeinde und gestalten das Zusammenleben aktiv mit. Die Gemeinde begleitet die ihr zugewiesenen Personen bei ihrer Integration und unterstützt sie bei Bedarf mit finanzieller und beratender Sozialhilfe. Ziel ist es, die Menschen auf ihrem Weg in ein möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben zu unterstützen.

Die Abteilung Soziales berät die Betroffenen in verschiedenen Lebensbereichen und arbeitet dabei mit Fachstellen, Schulen, Arbeitgebenden, Institutionen sowie freiwillig engagierten Personen zusammen. Die Personen leben grundsätzlich selbstständig und organisieren ihren Alltag eigenverantwortlich. Die Gemeinde bietet daher keine Betreuung rund um die Uhr an, sondern unterstützt bei sozialen, finanziellen und integrationsbezogenen Fragestellungen.

Viele der in Eschenbach wohnhaften Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sind berechtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies gilt insbesondere für anerkannte Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen sowie Schutzbedürftige mit Status S. Für Asylsuchende bestehen aufgrund ihres laufenden Verfahrens und des noch nicht abschliessend geklärten Aufenthaltsstatus zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Respekt als Schlüssel zum Erfolg
Ein respektvoller und direkter Austausch trägt wesentlich zu einem guten Zusammenleben bei. Bei Anliegen oder Unklarheiten empfiehlt es sich deshalb, zunächst das persönliche Gespräch mit der betreffenden Person zu suchen. Viele Fragen und Missverständnisse lassen sich im direkten Dialog am einfachsten klären. Für organisatorische Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit dem Asyl- und Flüchtlingswesen steht Ihnen Yasmin Bazerol, Fachverantwortliche Asyl- und Flüchtlingswesen, gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Schweizer Asyl- und Flüchtlingswesen finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und dem Migrationsamt St. GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Asyl- und Flüchtlingswesen Eschenbach SG
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