Gesuch Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe

Die Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe wird nach dem Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (GIUV) ausgerichtet.

Das Sozialamt leistet unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, wenn die Eltern ihrer Unterhaltpflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Anspruch auf Inkassohilfe haben auch Erwachsene für ihre eigenen Unterhaltsbeiträge aus Scheidungs- oder Trennungsurteilen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Soziales oder im untenstehenden Gesuchsformular (inkl. Merkblatt & Checklisten).

Wichtig für Familien: das Formular «Inkasso- und Prozessvollmacht» muss pro Kind je einmal unterzeichnet und eingereicht werden.

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